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Pröbste zu S. Fidis, oder S. Treuen / allhie / cap. 4. setzet / und von den Klöstern allda (darunder der Prediger / zu seiner Zeit / ein feine Liberey gehabt hat /) schreibet. Obgedachter Hieronymus Gebweiler / in dem Elsassischen Städtlein Gebweiler / gebohren; hat einen Schulmeister in dieser Stadt abgeben: und ist / nach dem Er etliche gelehrte Leuth gezogen / allda / Anno 1507. in hohem Alter gestorben.

Under den denckwürdigen Sachen / so sich allhie zugetragen / ist / daß Anno 1298. ein Weib ein Kind mit 2. Köpffen gebohren. Anno 1352. war allda / wegen deß Schultheissen-Ampts / Auffruhr / so nicht ohn Blutvergiessen abgangen ist. Anno 1493. ward eine obgeweste Verrähterey zeitlich entdeckt. Aber kein grössere Gefährligkeit war jemahls zu Schletstadt / als Anno 1524. wie vielgedachter Hertzog cap. 9. wil / und solche nach der Länge daselbst beschreibet / auch 2. Lateinisch: und 1. Teutsche Schrifft / setzet: die deßwegen von E. Rath allda zu machen verordnet worden: deren die Teutsche also lautet: da man nach Christi / unsers lieben HErrn und Seeligmachers Gebuhrt / gezahlt 1524. Jahr / haben sich / von Eins Erbarn Magistrats / und Rahts / dieser Stadt Schlettstadt / wegen / Casper Westerman / Hans von Kogenheim / und Sebastian Hertzog / zu Straßburg / gegen Hans Jacob Schützen von Troubach / (der mit seiner eigenem / als obs Melchior Ergerßheim / der Zeit allhie Schultheissen / Handschrifft / und Sigel / seyn solte / durch sich selbst fälschlich erdichte Brieff / genandtem Magistrat / und Raht / für Verrähter lügenhafftig außgeschrieben gehabt /) in Gefüngnüß begeben / und / nach seinen mannigfaltigen unwahrhafftigen Außreden / und dagegen geübten Rechtfertigung / Ihne / als Fälschern / und Verrähter / vom Leben zum Todt in vier Theil zu richten / mit gerechter Urtheil erlangt. Deß zu ewiger Gedächtnüß / ist dieser Stein hieher gesetzt.

Es wird kein Mensch in der Harr han Glück /
Mit falscher Sag / Boßheit / und Dück.

Es ist diese Stadt auch etlich mahl belägert worden. davon besagter Hertzog cap. 11. zu lesen.

Als An. 1632. nach vierdthalb oder vier Wochenlicher Belägerung / sie sich an die Schweden den 3. Decembris, Alten Calenders / durch Accord ergeben / ist ihr das Exercitium Religionis Catholicae, sampt allen hergebrachten Freyheiten / als einer Reichs-Stadt / gelassen worden: dargegen sie zwantzig tausend Reichsthaler hat erlegen müssen. Und in solchem Standt ist Sie der Cron Franckreich hernach von den Schweden überlassen worden / und hat noch der Zeit ein Frantzösische Guarnison. Es schreibet Kemnitzius, daß Anno 1634. allhie eine gefährliche Conspiration, so auff den 2. Maii, wider die Schwedischen fürgehen sollen / entdeckt worden sey; davon mir aber sonsten nichts wissend ist. Anno 1636. war allhie ein groß Erdbeben. B. Rhenanus lib. 3. Rer. Germanic. Jacobus Wimphelingus in Praefat. Epit. Rerum German. cap. 52. Jacobus Schopperus in Chorogr. German. cap. 10. fol. 183. Hertzog in der Elsasser Chronick lib. 7. cap. 3. 10. Reusnerus de Urbib. Imperial. Author deß Discurß von den Reichs-Vogteyen / pag. 72. et Relationes.


Schoneck /

Ein Schloß / so vorhin eigne Herren dieses Namens gehabt / die außgestorben / und haben ümbs Jahr 1590. die von Türckheim solches Schöneck von der Herrschafft Liechtenberg zu Affter-Lehen getragen.


Schuttern /

Dieser an dem Fluß Schutter / in dem Schutter-Thal / drey Meil von Straßburg / nahend Geroltzeck / Lohr / und Ottenweyer / auch nicht gar weit von Offenburg gelegener Ort / wird von Theils zur Mordnau / oder / wie man es jetzt nennet Ortenau / von andern aber allbereit zum Brißgäu gezogen / welches Herr / nämlich / der Abt allhie / dessen Monatlicher Einfacher Reichs-Anschlag sonsten zween zu Roß / und zwölff zu Fuß gewesen) vom Hauß Oesterreich eximiert, und sonders zweiffels / zum Brißgäu / und der Regierung Ensisheim / referiert wird. Es haben das Städtlein allhie die Straßburger Anno 1333. gewonnen / zerbrochen / verbrandt / und das Kloster allda beraubt; und nachdem beyde wieder gebauet worden / dieselbige Anno 1372. wieder auff ein neues zerbrochen; wie Hertzog in der Elsasser Chronick schreibet. In der Straßburgischen aber stehet; daß Anno 1473. einer von Geroltzeck / und einer von Heydorff / etliche Kauffleuthe auß den Eydgenossen / die in die Franckfurter Fasten-Meß wolten / gefangen / spoliert, und sie gen Schuttern in das Schloß geführet / und solche der Stadt Straßburg zurecht nicht außgeben wollen / deßwegen die Straßburger vor Schuttern gezogen / das Schloß gewonnen / und gar verbrandt / die Gefangene ledig gemacht / und die Mauren an dem Städtlein zerbrochen hätten. Anno 1641. ward im Junio auß Straßburg berichtet / daß der Zeit allhie kein Städtlein / sondern nur ein Dorff beym Kloster seye. Weiln es aber vorhin ein Städtlein gewesen / und vielleicht noch Städtische Gerechtigkeit haben mag / und auß dieser Ursach / sonders zweiffels / noch von etlichen ein Städtlein genandt / und also verzeichnet wird: So ist deßwegen dieser Orth under die Elsassische / etc. Städtlein hieher gesetzt worden. Die Mönch allhie haben etwan vorgeben / daß König Offo auß Engelland ihr Kloster angerichtet habe; darwider aber Trithemius in Compendio lib. 1. Annal. fol. 61. ist / und solch Stifftung dem H. Pirminio zuschreibet. Wimphelingus ist auch der Meinung / daß dieses Kloster / so das Hauß Oesterreich eximirt, vom Engelländer Offone, so Königlichen Geblüts gewesen / auffgerichtet / und erstlich Offonis Cella genandt / hernach / mit der Zeit / wegen allerley Unglücks-Fäll / und Brünsten / so dieser Orth außgestanden / und dardurch solchen alten Namen verlohren / und

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Matthäus Merian: Topographia Alsatiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Alsatiae_(Merian)_112.jpg&oldid=- (Version vom 11.9.2022)