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er / von selbiger Zeit an / nicht mehr die Herrschafft Blaumont, wie zuvor / für ein Burgundisch Lehen erkant haben. Er hat folgends ein Testament gemacht / und / durch ein Fideicommiss, seines Vattern Theobaldi Brudern / Herrn Johann von Novocastro, oder Newenburg / Herrn zu Montagu, und seinem Mannlichen Stammen / solche Herrschafften vermacht / obwoln er zwo Töchtere / Bonam, und Elizabetham, hatte / welche den Graffen von Fürstenberg / und Werdenberg / verheuraht waren; dahero dann diese Graffen auch solche Herrschafften Blamont, Clemont, Hericourt, und Chastelot, durch Waffen in ihren Handen behilten. Welches / als es deß besagten Johanis Novocastrensis, (der deß obgemeldten Graff Heinrichs zu Mümpelgart dritten Tochters Agnetis, und der Gräffin Henriettae von Würtenberg Schwesters / Sohn gewesen) Sohn Ferdinandus gesehen / und nicht wuste / wie er gemeldte Graffen / auß den Gütern bringen möchte: So hat er all sein Recht und Gerechtigkeit / so er an solchen Herrschafften gehabt / Hertzog Ulrichen von Würtenberg Anno 1506. verkaufft; welcher bald hernach das Schloß und Herrschafft Blaumont mit Gewalt eingenommen / und die besagte Graffen dannen vertrieben / so auch biß daher dem Hauß Würtenberg geblieben ist. Und hat gedachter Ferdinandus von Neuenburg zu Dola mit ihnen den Graffen von Fürstenberg / und Werdenberg[1] / gerechtet / auch Anno 1516. ein Urtheil wider sie daselbst erlangt; dahero / als die gesehen / daß sie demselbigen Parlament / oder Hohen-Burgundischen Raht / nicht könten widerstehen / oder die Herrschafften Hericourt, Clemont, und Chastelot, erhalten / so haben sie solche Ertzhertzog Ferdinando zu Oesterreich überlassen; der sie hernach dem Graffen von Ortenburg / Gabriel Salamanae / wider cediert. Welcher / und seine Söhn / als sie beförchtet / es möchten die Hertzogen zu Würtenberg / Krafft oberwöhnter deß Ferdinandi Novocastrensis Cession, diese Herrschafften occupiren / so haben sie sich in Käysers Caroli V. Schutz begeben: Die Hertzogen von Würtenberg aber / so ihr Recht begehrten fortzusetzen / aber sich der Burgundischen Jurisdiction hierüber nicht unterwürffig machen wolten / höchstgedachten Käyser gebetten / daß er solche streitige Sachen dem Commergericht zu Speyer zu erörtern übergeben wolte / so sie auch erlangt / außgenommen die Herrschafft der Stadt Lille, darüber der gemeldte hohe Raht zu Dola erkennen solte. Und hat solche Rechtfertigung / wegen der Herrschafften Hericourt, Clemont, und Chastelot, noch Anno 1612. zu Speyer gewähret. Vielgedachter Ferdinand von Neuenburg / oder Neufcastel, oder Novocastro, hat eine Tochter / Nahmens Anna / deß Christophori von Longuy Ehefrauen / gehabt / deren drey Töchtern zu drey Brüdern / deß Geschlechts von Rye geheurathet / auß deren Eltisten Claudius Franciscus von Rye herkommen / welcher in währender dieser Rechtfertigung / die Stadt Hericourt, und die Herrschafft Chastelot, mit Gewalt eingenommen / solche auch in den alten Stand nicht hat restituiren wollen / unangesehen / daß gedachtes Parlament zu Dola, wegen deß den Graffen von Ortenburg zugesagten Schutzes / ihme von Rye, einen Burgundischen Unterthanen / unterschiedliche Befelch deßwegen zugeschickt hatte. Derohalben die Herren Vormünder deß jungen Fürsten Friderici von Würtenberg / für nothwendig erachtet / damit das Urtheil / so zu Speyer für sie ergehen möchte / nicht vergebens wäre / nach vorgehenden unterschiedlichen Erinnerung- und Protestationen / die gedachte Stadt Hericourt belägert / und durch Accord erobert; auch den besagten von Rye, seine Soldaten / und Diener / von dannen vertrieben; und also solchen Orth / wie auch andere / folgends die Würtenbergische behalten haben. Weil aber zwischen solchem Fürstlichen Hause / und den Herrn Inhabern der Graffschafft Burgund / wegen der hohen Obrigkeit / und Lehen / nicht allein der obgedachten Herrschafften Blaumont, Chastelot, Clemont, Hericourt, und der beyden Dörffer Luyser und Chagsy, (so sonsten Lehen der Herrschafft Granges seyn;) sondern auch / wegen deß vordern Schlosses zu Mümpelgart selbsten / und deß Theils selbiger Graffschafft / so vor Zeiten durch Heuraht an die vielgedachte von Neuburg gelangt / sich Strittigkeit enthielte / und solcher Hertzog Johann Friederich von Würtenberg / etc. gern wolte abgeholffen sehen: Als hat / nach zweyen deßwegen zu Bisantz / und Brüssel / angestelten vergeblichen Handlungen / deß Königs in Franckreich Ludovici XIII. Resident zu Brüssel / es dahin Anno 1612. gebracht / daß die Ertzhertzogen Albertus und Isabella zu Oesterreich / als Graffen in Burgund: und hochgedachter Hertzog Johann Friderich zu Würtenberg: diese strittige Sach dem Parlament zu Grenoble im Delphinat zu decidieren freywillig übergeben / deme es auch der König auß Franckreich committirt hat. Die streitige / hohe Obrigkeit aber wurde unter dessen / biß von den erkießten / und wilkührlichen / oberwehnten Richtern / die Decision in dieser Sach ergienge / dem Herrn Bischoff zu Basel sequestriert / und deponiert: welcher alle Actus der hohen Obrigkeit in solchen strittigen Herrschafften unter dessen exercieren / auch die Appellationes annehmen: aber in Religions / und Politischen andern Sachen / nichts ändern solte.

So viel aber die Herrschafften de Granges, Clereval, und Passavant betrifft / (welche Anno 1617. in der Erbtheilung an Hertzog Ludwig Friderichen zu Würtenberg / mit Mümpelgart / und folgends Anno 1631. an seinen eltesten Herrn Sohn Leopoldum Fridericum kommen seyn /) weiln daran die gezweiffelt worden / daß solche in der Graffschafft Burgund / und unter derselben Souveraineté gelegen / so wurden solche außgesetzt / also / daß die Action deßwegen / als sonsten solche dem Hauß Burgund

  1. WS: Im Original Werdenbrg
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Alsatiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite VI. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Alsatiae_(Merian)_007.jpg&oldid=- (Version vom 2.4.2020)