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Ludwig Tieck: Das jüngste Gericht. In: Poetisches Journal, S. 221–246

Buche aufzusitzen, da ich doch einmahl überwacht war und nun den ganzen folgenden Tag schlafen mußte. Diesen verschlafenen Tag zog ich nun natürlich nicht mit in die Beschäftigung, weil es ein außerordentlicher Zufall war und auf diese Art hatte ich von meiner Bemühung mehr Schaden als Vortheil. Bald darauf gerieth es mir ein wenig besser, nur versah ich es darinn, daß es, beim Lichte besehn, Lappalien waren, die ich geträumt hatte, fast nur Wiederholungen meiner Beschäftigungen und Gedanken am Tage, was mir auch nicht viel helfen konnte, doch war ich in der Kunst immer schon um einen Schritt weiter gekommen, und ich mußte mich damit trösten, daß der Anfang von allen Dingen schwer sei.

Als ich weiter kam, hatt’ ich wieder damit meine Noth, daß ich die schönsten Träume beim Aufwachen vergaß, oder mich während des Träumens so ängstigte, alles zu behalten, daß ich darüber erwachen mußte. Ein andermal schien es, als wenn ich alles recht gut behalten würde, aber wenn ich mich recht besann, so war es Tag und ich wachte wirklich, so daß mir über die Anstrengung mein klares Bewußtseyn verkümmert wurde. Kurz, ich sah ein, wie schwer es sei, selbst in der

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Ludwig Tieck: Das jüngste Gericht. In: Poetisches Journal, S. 221–246. Frommann, Jena 1800, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Tieck_Das_juengste_Gericht_1800.pdf/3&oldid=- (Version vom 22.12.2016)