Seite:Temme Die Volkssagen der Altmark 030.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


33. Das Stadtholz bei Salzwedel.

Die Stadt Salzwedel besitzt ein ansehnliches Gehölz, welches einen Flächeninhalt von mehr als 9000 Morgen hat. Vor Zeiten war dasselbe noch bedeutend größer, und es ist durch folgende Begebenheit kleiner geworden: Es hatte nämlich vor vielen hundert Jahren ein Markgraf seinen Fürstensitz in Salzwedel; der hatte eine Liebschaft mit der Frau des Freischulzen in Briez, welches Dorf nahe an dem Stadtholze liegt. Als er nun eines Tages bei dieser Frau zum Besuche war, da kam, ihm sehr ungelegen, der Schulz zu Hause. Der Markgraf daher, um seiner los zu werden, versprach ihm einen solchen Strich von dem Stadtholze abzutreten, als er in einer Viertelstunde umgehen werde. Das ließ sich der Schulz nicht zweimal sagen, und er eilte flugs in das Stadtholz, schritt auch seine Viertelstunde lang rüstig zu. Als er aber nach Verlauf derselben zurückkehrte, kam er dem Markgrafen noch zu früh, und dieser versprach ihm daher noch einen solchen Strich, als er in einer zweiten Viertelstunde umgehen werde. Auch dieses ließ der Schulz sich gefallen, und es kam auf solche Weise ein großer und schöner Theil von dem Stadtholze auf ewige Zeiten fort und an die Erben des Schulzen zu Briez, die ihn noch jetzt besitzen.

Pohlmann Geschichte der Stadt Salzwedel. S. 51.


34. Klaus Ule.

Vor mehreren hundert Jahren lebte in der Stadt Salzwedel ein Bürger, Namens Claus Schulze, gewöhnlich aber Ule genannt. Derselbe war ein großer Verächter und Spötter der Religion, und daher auch in dreizehn Jahren nicht zum heiligen Abendmahl gewesen. Dafür hat ihn aber Gott der Herr gestraft an seinen Füßen;

Empfohlene Zitierweise:
Jodocus Donatus Hubertus Temme: Die Volkssagen der Altmark. Nicolai, Berlin 1839, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Temme_Die_Volkssagen_der_Altmark_030.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)