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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

daß es weit rathsamer sey / dergleichen Holtz in 10. bis 20. Jahren einmahl abzutreiben / als 30. 40. 50. bis 100. Jahr (welches beym Tangel-Holtz erfordert wird) stehen zulaßen.

Glückseelig ist also die Gegend in welcher beyderley zu haben / weil sie sowohl was das Bau- und Brenn-Holtz / als auch die Kohlen anbelanget / vortrefflichen Nutzen geben.

Wir wollen uns also zum Laub-Holtz / und zu dieser Art Bäumen wenden / und erstlich die jenigen erzehlen / so nach bey gefügter Specification, theils unter das harte / und theils unter das weiche Holtz gerechnet werden.

§.2. Unter das harte Holtz wird gezehlet /
1. Die roth Eiche /
2. Die Stein-Eiche /
3. Die roth Buche /
4. Die weiß Buche /
5. Die Ahorn /
6. Der Leinbaum /
7. Die Maß-Erlen / oder An-Erlen /
8. Die Rüstern.
9. Die Ilme, oder Fliegen-Baum,
10. Die Bircke,
11. Die Erle,
12. Die Asche,
13. Der wilde Birn-Baum,
14. Der Apffel-Baum,
15. Der Pflaumen-Baum,
16. Der Vogel-Beer-Baum,
17. Der Kirsch-Baum,
18. Die Arles-Kirschen,

Unter das weiche Holtz, wird von dem Geschlecht des Laub-Holtzes zu rechnen seyn;

1. Die grosse Linde /
2. Die Stein-Linde /
3. Die Aspe /
4. Die Hasel,
5. Allerhand Arten von Weiden /
6. Schwartz und rother Hollunder /

3. Es ist bekandt / daß unterschiedene Bäume / von unten / oder von untersten Ast an / biß an den obersten / auch wohl zugleich die Gipffel mit aus und abgehauen werden / und das Holtz und Aeste hievon / zu allerhand Nothdurfft gebrauchet wird / und weil der

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 285. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/301&oldid=- (Version vom 20.8.2021)