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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

die leeren Plätze aufgraben mit allerley Saamen bestreuen und denselben einegen / damit solche völlig und dichte wieder bewachsen mögen. Sonsten giebt die Weiß-Buche / die Ilme / Ahorn und Pappel-Weide gut lebendig Holtz / schläget / wenn es abgetrieben / gleich wieder aus / und diese lieben mäßigen; die Erle Aspe und Weide hingegen einen nassen; die Eiche und Castanie einen fetten; die Asche / Hasel-Stauden / Bircke / und Buche aber / einen trockenen Boden. Mag also derselbe beschaffen seyn wie er wolle / gering oder gut / trocken oder naß / so kan man dergleichen Schlag-Holtz auf jeden säen und pflantzen / wie man solches vor gut und nützlich befindet. Unter den Schlag-Holtz ist die Hasel-Staude und Bircke das gemeinste / jedoch ist rathsamer / daß man an statt dessen besser Holtz in Gehauen anbringe und aufziehe / welches so wohl vermittelst des Saamens / als auch durch die Pflantzung geschehen kan.

§. 9. Will man nun an denen Orten / wo Bau-Holtz sehr vonnöthen und solches anders woher nicht wohl zu bekommen ist / dergleichen aufziehen / da lasse man auf einen Acker Schlag-Holtz (wie schon auch oben erwehnet) 20. 30. und etwas mehr / der schönsten Laß-Reiser stehen / welche künfftig / wenn sie heran gewachsen / Ober-Holtz genennet werden / ob sie gleich in 40. 50. biß 100. und mehr Jahren erst zu rechten Bau-Stämmen und Mast-tragenden Bäumen werden.

Inzwischen kan man das Unter-Holtz wohl 10. biß 15. mahl abtreiben und nutzen.

Der Ober-Baum bestehet wie obgedacht (1.) in einem vollkommenen ausgewachsenen oder überständigen Baum / so nach advenant der gewächßigen und ungewächßigen Art des Holtzes 50. 60. 70. 80. biß 100. Jahr alt ist / (2.) in angehenden Bäumen / welche seiter 3. biß 4. Gehauen her gestanden / und 30. 40. oder mehr Jahre alt sind / (3.) in Vorständern / welche von 2. Gehauen her gelassen / und (4.) In Laß-Reißern / die bey allen und jeden Gehauen das erstemahl stehen bleiben und den Anfang zum Ober-Baum geben.

Bey jeder Hau-Zeit nun kan nach Bedürffen von angeregten Ober-Baum 1. oder 2. Stämme gebrauchet werden / doch daß die jüngern die ältern gnüglich wieder ersetzen.

Vermöge der Holtz-Ordnung in Franckreich und anderer Orten soll insgemein auf einen Acker Schlag-Holtz der vierdte Theil an Ober-Holtz seyn / oder so viel daß der 4te Theil mit Ober-Holtz bedecket ist / damit das Unter- oder Schlag-Holtz nicht allzu sehr verdemmet werde / und zugleich mit aufwachsen könne.

Auf jeden Acker bleiben auch 16. junge Laß-Reißer / wie oben gedacht / so wieder zu Ober-Holtz gezogen werden sollen / und zwar an solchen Holtze / als Aschen / Eichen / Buchen / Bircken auch Vogelbeer-Baum was an jeden Ort am besten zu nutzen scheinet / als / wo man Schiff- oder

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/224&oldid=- (Version vom 21.8.2021)