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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

sehr ruiniret / die daselbst Gebürge von Holtze gar entblößet / und desoliret werden / daß man gleichfalls vor Alters den jungen Wiederwachs solcher Orten aufzubringen bey Zeiten nicht getrachtet / sondern nur in Tag hinein weggehauen / und die Höltzer abgetrieben / auch auf keine Saamen-Bäume / solche stehen zu lassen / noch wie und wo die jungen Cedern wieder aufbracht werden können / wegen großer Kriege / Empörung und Verwüstung nicht bedacht gewesen / biß man endlich weiter dißfalls kein Remedium zu adhibiren gewust / da man doch zu vor durch den Saamen / der von den Cedern gleich den Tannen / Fichten und Kiefern fällt / junge Bäume gar wohl aufbringen können / und der Sache gar leichtlich hätte mögen geholffen werden. Dergleichen ebenmäßiges lebendiges Exempel kan auch so wohl in hiesigen / als in andern Landen fürgestellet werden / daß wo zuvor das Holtz in der Menge gestanden / und dahero man solches nicht / vielweniger den Wiederwachs geachtet / nunmehro der große Mangel an Holtz eingefallen / der nicht so leicht und so bald zu remediren.

§. 15. Derohalben soll man nicht stille sitzen sondern mit Säen und Pflantzen Hand anlegen / und Göttliche Hülffe und reichen Seegen dabey erwarten / wie denn auch hierbey GOttes sonderbahre Providentz daraus zu ersehen / daß so bald der völlige Anflug und Wiederwachs da ist / man hernach zu dessen Fort- und Aufbringung wenig Sorge mehr tragen darff / denn es wartet sich alsdenn selber; Aber die Hände in Schoß legen und die Natur in Säen und Pflantzen allein würcken lassen / und derselben nicht zu Hülffe kommen / wie solches der Höchste bey den Worten: In Schweiß deines Angesichtes soltu dein Brodt essen / haben will / ist nicht verantwortlich / quoniam quotidie videmus arbores fuctiferas, ut quercus fagosque quasi senio confectas emori, tunc bono patri familias incumbit arboribus vel mortuis vel delectis novas substituere stehet in l. 12. pr. l. 18. ff. de Usufr. quod si quis negligens fuerit, a Magistratu ob publicam utilitatem incitandus est.

Das ist / Wenn die Frucht tragenden wilden Bäume absterben / so soll ein guter Hauß-Wirth die Stelle durch andere ersetzen.

Ist er aber nachläßig hierunter / kan er von der Obrigkeit hierzu angehalten werden.

Inzwischen so ist fast nicht zu begreiffen / warum mancher Hauß-Wirth den Jammer / und seine Holtz-Revieren / ohne Holtz und Nutzen zu seyn / ansehen kan / da er doch wenn er solche besäete / und bepflantzete / in kurtzer Zeit ein lieblich Anschauen / Freude und Nutzen davon zugewarten hätte / allermassen / wie schon angeführet / der Anflug vermittelst Säen / Pflantzen und Beybringung gnugsamer Saamen-Bäume auf viel Jahr eher befördert werden kan.

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/216&oldid=- (Version vom 20.8.2021)