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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

§. 12. So ist denn nicht unrathsam / daß man bey allen Holtz-Ländern / sonderlich wo Bergwercke zugleich sich finden / auf einen Hinterhalt bedacht sey / und regard auf künfftige Fälle und occasiones mache / damit bey ereigneten höfflichen und ertzreichen Gebäuden / oder andern Dingen / im Nothfall kein Holtzmangel gespühret werde; Dann gnüglich Holtz für die Bergwercke zu menagiren / ist gewiß ein Werck / so vielen Landen pro sacra & infallibili anchora, oder als ein unfehlbarer Trost und Zuflucht stetswährend dienen soll.

Auch soll man / wo kein Mangel an Steinen ist / das Mauren beym Gebäuden einführen und anstellen / und das Bau-Holtz / so viel möglich / dadurch erspahren / auch ins gemein nicht so viel und unnöthige Gebäude führen / die allzuviel Holtz fressen können.

§. 13. Ist aber diese Sparsamkeit außer den Bergwercken einem Orte ersprießlich / so ist es gewiß in denjenigen Ländern / da fast die gemeinste Nahrung in Bierbrauen / Saltzsieden / u. d. g. Item, in der Vieh-Zucht bestehet etc. die sonderlich vor allen andern / dahin zustreben haben, wie eine continuirliche Holtz-Nutzung anzurichten sey; Dergleichen in hiesigen Landen man auch hoch benöthiget ist / und daß solche beständige und continuirliche Nutzung des Holtzes zu einer conservation des gantzen Landes für allen Dingen gehöre und darauf einzurichten sey / wird niemand leugnen können.

Es sind auch zu den Ende von der Hohen Landes-Herrschafft die Holtz- Forst- und Wald-Ordnungen eingeführet worden / damit die Einwohner zu ihren Wercken und Nahrungen keinen Mangel an Bau- Brenn- Brau- Back- und Kohl-Holtz haben möchten / zumahl an denen Orten / wo die Landes-Herrschafft die meisten Höltzer selber possidiret; als welches alles haupt-sächlich dadurch zuerlangen / daß die Sparsamkeit / und daß man mit dem Holtze nicht verschwenderisch umgehe / klüglich eingeführet werde / davon WEHNER. Obs. pract. von Holtzspar-Kunst ausdrücklich gedencket / in conservatione sylvarum, subditorum utile prae fertur, non permittendo abusum, verum duntaxat usum, eo usque, ut necessitas publica salva sit. D. i Bey Conservation der Holtzung wird hauptsächlich auf derer Unterthanen Wohlstand gezielet; Denn wenn ihnen selbige nicht zu ruiniren / sondern pfleglich zu gebrauchen verstattet wird / so geschiehet es zu dem Ende / damit man bey ereigender allgemeiner Nothdurfft wiederum Hülffe haben möge.

Zu dessen mehrer Beglaubigung und in Ansehung der allgemeinen Landes-Wohlfarth der Verkauff derer Höltzer behutsam zu tractiren / und der starcke Vertrieb zu meiden / Nam sic quidem augetur aerarium ad annum, biennium, vel etiam ad aliquod ultra tempus; ast deterioratae substantiae & sylvae devastatae itidem in perpetuum exhauriunt, latetque sub specioso lucro, irreparabile damnum. D. i. Es ist nicht ohne / daß man aus starcken

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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/102&oldid=- (Version vom 12.12.2020)