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habe, zubehaupten, daß die Irrländische Nation nicht dasselbe Recht zu allen den Vortheilen habe, so die gemeinen Geseze gewähren, welches Sr. Majestät übrige Unterthanen haben, daher, welche Freiheiten und Gerechtigkeiten die Engländer nach den gemeinen Gesezen immer haben mögen, dieselben haben wir Irrländer auch, so daß nach meiner geringen Einsicht das Wort Irrland, welches in diesem Saze steht, wenn es aufs gelindeste erkläret wird, ein Schreibfehler zuheissen ist.

Weiter wird in dem Bericht behauptet, daß man gar viele Exempel habe, da Sachen von der grösten Wichtigkeit für das Königreich Irrland, und welche das Interesse desselben betroffen, als Vollmächte, Befehle, Verordnungen etc. unter Seiner Majestät und Dero Vorfahren königl. Ansehen und Unterschrift seyn ausgefertigt worden, ohne einige vorgehende Weisung oder Nachricht, an Dero Beamte in Irrland, welche auch stets ihre gehörige Kraft gehabt, und pünktlich seyn befolget worden. Das mag wol so seyn, und es thut mir herzlich leyd, weil es eine beständige Quelle des Mißvergnügens abgeben mag. Inzwischen findet sich doch unter allen diesen Exempeln kein einziges von einem Patente, Münze für Irrland zuschlagen.

Nichts hat mir den Kopf so sehr eingenommen, als diese Lehre von Exempeln.[WS 1] Wenn es um einen Gewinnst zuthun ist, und ihr findet in alten Registren, daß derselbe schon vormals von der Sache ist bezogen worden, so wird es wol niemal an Juristen fehlen, welche durch Anführung dieser Exempeln behaupten werden, die Sache sey gesezmäßig, ohne jemal die besondere

Empfohlene Zitierweise:
Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Briefe des Tuchhändlers. [s.n.], Hamburg und Leipzig 1756, Seite 356. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Tuchh%C3%A4ndlerbriefe-Satyrische_und_ernsthafte_Schriften_1-1756.pdf/62&oldid=- (Version vom 1.8.2018)