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andern kam, und ihm seine Münze wieder zurük brachte. Im Jahr 1698. fieng er wiedrum an, mußte es aber um derselben Ursache willen, zum zweiten male aufgeben. Dieses nun macht den Fall ganz verschieden. Denn da steht in Woods Patent nichts von dergleichen Bedingniß, welche hundertmal besser war, als alle andere Einschränkungen immer.

Man seze den Fall, daß die beiden Parlamentshäuser in England, samt dem Staatsrath daselbst, Se. Majestät ersuchen solten, ein Patent zuwiderrufen, davon sie die allerverderblichsten Folgen für das ganze Königreich befürchteten, oder noch mehr zusagen, man seze, daß die ganze Nation beinahe bis auf einen Mann die schreklichste Furcht (wie Wood sie nennet) gegen ein solches Patent äusserte; würden Se. Majestät wol nur eine halbe Stunde anstehen, was Sie zuthun hätten? Würde sich ein Minister, wer er auch wäre, wol unterstehen dem König zurathen, das Patent nicht zuwiederrufen, oder würde die Sache wol zum Processe wachsen, und für den Staatsrath oder nach Westmünsterhall gewiesen, und beide Parlamentshäuser dabei Kläger, und Wilhelm Wood vertheidigende Partei werden? Ist aber wol der geringste Unterschied zwischen beiden Fällen?

Sind die Irrländer nicht eben so freigeborne Leute als die Engländer? Wodurch haben sie ihre Freiheit verwirkt? Stellt nicht ihr Parlament die Nation so gut vor, als das Parlament in England die dortige? Und hat ihr Staatsrath nicht eben so viel, oder noch mehr Antheil an der Verwaltung des gemeinen Wesens?

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Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Briefe des Tuchhändlers. [s.n.], Hamburg und Leipzig 1756, Seite 340. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Tuchh%C3%A4ndlerbriefe-Satyrische_und_ernsthafte_Schriften_1-1756.pdf/46&oldid=- (Version vom 1.8.2018)