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anzunehmen, durch welches, wie ich vorhin schon angemerket habe, allein Silber und Gold verstanden wird.

Daß dieses der wahre Sinn der Parlementsakte sey, zeiget sich nicht allein aus dem natürlichen Verstande der Worte, sondern auch aus Milord Cokes Anmerkung darüber. „Aus dieser Akte (sagt er) erscheint sich, daß kein Unterthan kann gezwungen werden, im Kaufe und Verkaufe, oder auch an andere Bezahlung, andere Münze als von gesezmässigem Metalle (das ist von Gold oder Silber) zunehmen.“

Die Englischen Geseze geben dem König alle Gold- und Silberminen. Hingegen die Minen von allen andern Metallen geben sie ihm nicht. Der Grund dieses Vorrechts oder dieser Gewalt ist nach Milord Coke dieser, weil Gold und Silber darf vermünzet werden, andres Metall aber nicht.

Dieser Meinung zufolge sind die Halbpfenninge und Vierer in den alten Zeiten von Silber geschlagen worden, welches aus der Parlementsakte unter Heinrich dem Vierten erhellet, denn da steht ausdrüklich also: Item vonwegen des grossen Mangels an silbernen Halbpfenningen und Vierern in dem Königreich England, sezen und verordnen wir, daß von allen den silbernen Gefässen, so in die Münze gebracht werden sollen, der dritte Theil zu Halbpfenningen und Vierern vermünzet werden soll. Dieses zeigt klar, daß durch die Worte Halbpfenninge und Vierer von gesezmässigem Schlage, in der Sazung die gangbaren Pfenninge betreffend, kleine Halbpfenninge und Vierer von Silber verstanden werden.

Empfohlene Zitierweise:
Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Briefe des Tuchhändlers. [s.n.], Hamburg und Leipzig 1756, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Tuchh%C3%A4ndlerbriefe-Satyrische_und_ernsthafte_Schriften_1-1756.pdf/14&oldid=- (Version vom 1.8.2018)