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Sebenitz.

Wird in der offt angezogenen Meißnischen Klag-Schrift vnder die jenige Chur-Sächsische Stätte gesetzt / deren Gottes- Raths- Burger- oder gemeiner Statt-Häusser / nicht mehr vorhanden seyn. Sonsten sich von diesem Ort / vnd wo er gelegen / nichts findet.


Seida / Seidaw /

Auch ein Churfürstliches Stättlein / vnnd Superintendentz / im Chur-Crayß / nicht weit von den obgedachten Stättlein Jessen / vnd Schweinitz / gelegen. Theils haben vermeint / die Juden / so hierumb vor Alters gewohnet / hetten den Stättlein den Nahmen Sidon geben / damit sie sich deß alten Sareptae, in der Sidonier Lande / vnnd deß Gasts daselbsten / namblich deß Propheten Eliae / erinnerten; darauß folgents Seida gemacht worden. Aber hievon zu vrtheilen stehet jedem frey. Es hat dieses Stättlein ein Ampt / in welches das Jagdthauß Glücksburg / im Jahr 1576. vom Churfürst Augusto erbawet / anderthalb Meylen von der Statt Jüterbock gelegen / gehörig ist; so fern anderst die Kriegsflamme solches noch auffrecht hat stehen lassen.


Senfftenberg.

Dieses Stättlein setzen theils Landafeln ausser Laußnitz / noch in Meissen: vnd Melchias Nehel in Exeg. Misniae p. 252. nennet Senfftenberg ein Gräntzhauß vnnd Stättlein im Meißnischen Craysse. Dresserus aber sagt in seinem Stättbuch p. 541. seq. daß es ein Stättlein in Laußnitz / vnder dem Königreich Böheimb / aber dem Hertzogen zu Sachsen gehörig sey: daher auch Hertzog Georg zu Sachsen seinen Schaffner da gehabt habe: welcher Hertzog vor mehr als hundert Jahren / nemblich Anno 1539. gestorben. Irret sich daher einer / auß dem Newen Scribenten / welcher in Erzehlung der Geschichten deß 1641. Jars sagt / Senfftenberg in Nider-Laußnitz sey Donischen Gebiets. Nunmehr gehört auch die Laußnitz Chur-Sachsen / vnnd hat also Senfftenberg nichts mehr mit der Cron Böheim zu thun: wann es nur noch auffrecht stünde. Es wird aber solches in der Meißnischen Klag-Schrifft auch vnder die abgebrante Chur-Sächsische Stätte / in Thüringen / Meissen / Laußnitz / etc. gesetzt. Gedachter Dresserus schreibt / daß im Jahr Christi 1525. die Statt verbronnen: wie ingleichem das folgende Jahr ein Theyl von dem Schloß allda. An. 1576. ist D. Iohannes Stössel zu Senfftenberg verschieden / da er 9 gantzer Tag von Sathan angefochten / ein viertägig Fieber / von grosse Melancholy gehabt / aber endlich / durch fleissiges anhalten / trösten vnd vermahnen / Herrn Oßwald Kerls / Pfarrers daselbsten / seine Sünde erkant / sonderlich daß er nicht gewust hette / daß das fluchen / vnnd Gottslästern für GOTT so eine grosse Sünde were: Ist aber doch in der Verzweiffelung dahin gegangen. Iohan. Bange in der Thüringischen Chronic p. 184.

Anno 1643. im Martio hat sich das Schloß wider die Schwedische gewehret. Dann als die Keyserische von den Schwedischen allhie vberfallen worden / haben sie sich ins Schloß durch den Schloßgraben schwimmend gerettet: gleichwol 400. gesattelte Pferde / benebenst 4 Rittmeistern / etlichen Lieutenanten vnd Cornetten / auch

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Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 325. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_325.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)