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Schleta.

Ein Berg-Stättlein / wie Peccenstein part. 3. Theatri fol. 35. bezeuget. Vnd setzet auch Nehel p. 253. diesen Orth vnder die Berg-Stätte / vnd Flecken / in dem Ertzgebürgischen Craisse / in Meissen / daß er also Chur-Sächsisch ist.


Schletz / Schlaitz / Schleitz.

Im Voigtland / gegen Thüringen werts / vnd in der Gegend vmb Ziegenruck vnd Auma / an der Wiesenta / vnd 4. Meylen von der Statt Hof / gelegen Stättlein vnnd Schloß / den Herren Reussen von Plauen gehörig / welche / ausserhalb der Statt / in einer Kirchen / vnser Lieben Frawen Berg genant / ihr Begräbnuß haben. Es hat auch in der Vorstatt / Niclas-Gassen genant / eine kleine Kirch: In der Statt selbsten aber eine feine wolgebaute Kirch. Es gibt allhie Jährlich / zu Friedens-Zeiten / einen stattlichen Viehmarckt. Wie einer berichtet / so liegt eine halbe Meyl von Schleitz / am Wald / der Streitwald genant / vnd der Sala / ein wolverwahrtes Schloß / auch den Herren Reussen gehörig.


Schlieben.

Ein Stättlein / vnd Superintendentz / in dem Chur-Craisse / nahend Güterbock oder Juterbogen / vnd Hertzberg / an einem vnbenahmbsten Wässerlein gelegen / vnd dem Herren Churfürsten zu Sachsen gehörig; wiewol es der Zeit noch abgebrant liegen solle. Dann / wie Kemnitzius im 1. Theyl deß Königlich-Schwedischen im Teutschland geführten Kriegs / sagt / so haben die Keyserischen / nach der Leipziger Schlacht / Anno 1631. etliche Stätt / vnnd Aempter / im Churfürstenthumb Sachsen / vnnd / vnder andern / die Statt / vnnd das Ampt Schlieben / nach beschehener Plünderung / in Brand gesteckt.


Schmideberg / Schmideburg.

Ein Stättlein deß Herren Churfürsten von Sachsen / vnder dem Ampt Wittenberg / bey der Diebischen Heyde gelegen / allda gutes Bier gesotten / vnd in die Nachbarschafft vor diesem häuffig verführet worden. Liegt zwar auff keinem Berge / ist aber mit Bergen vmbgeben: daher dann dem Stättlein / wie auch von den Schmitten / so vorhin da gewesen / der Name kommen soll. Ward / vom Philippo Melanchtone, Chalcis Saxonica genant. Hatte vor Zeiten ein Schloß / oder Burg. Dresserus sagt p. 539. seye vermuhtlich / daß das Stättlein / nach der Hussiten auß Böheimb Einfäll in diese Landschafft / seye erbawet worden. Anno 1637. ward dieses Stättlein von den Schwedischen außgeplündert / vnd verbrant.

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Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 319. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_319.jpg&oldid=- (Version vom 4.3.2022)