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welches nahend der Statt gelegen gewesen; auch vom König Dagoberto hergeführet worden / sampt der Kirchen / in diesem Teutschen Krieg / gantz hinweg kommen ist. Wer ein mehrers von Erfurt zu wissen begehrt / der lese Bertium lib. 3. Rer. German. p. 527. Dresserum in seinem Stättbuch / vom 224. biß auff das 248. Blat / Iohan. Angelium à Werdenhagen part. 3. Rer. Hanseat. cap. 7. fol. 235. seqq. (daselbst er auch von der Erfurter Sitten (vor diesem) handelt;) M. Zachariam Rivandrum in der Thüringischen Chronic / Michaël Neandrum in succinct. orbis terrarum explicat. pag. 136. Chytraeum libr. 6. Saxon. f. 167. Gylman. in symphor. supplicat. Cam. Imp. tom. 1. part. 1. tit. 2. voto 1. Limnaeum de Iure publico Imperii Romano. Germanici lib. 4. c. 8. nu. 84. seq. Arumaeum disc. 6. ad aur. Bullam Caroli IV. th. 2. p. 266. Draconem de origine et iure Patricior. lib. 3. cap. 2 num. 16. p. 221. Crusium lib. 12. part. 3. Annal. Suev. cap. 32. Laurentium Peccenstein part. 3. Theatri Saxon. fol. 181. seqq. Theatrum Europaeum Merian. Vnd andere / so oben angezogen worden.

Ein Meyl von Erfurt / liegt das Dorff Rockhausen / allda Anno 1582. den 5. Julii / der Sturmwind / bey 60. Häuser / mit allen Scheunen / vnd Ställen / vber einen Hauffen gestürtzt / doch keinen Menschen erschlagen / seynd nur 2. Häuser stehen blieben: etliche Dächer seynd weit ins Feld geführt worden.

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Ermsleben.

Ein Stättlein 2. Meylen von Quedlinburg / 3. von Eißleben / vnd zwischen diesen beyden Stätten / am Wasser Selke / nahend Hoym / vnd Ballenstede / auch nicht sonders weit von Aschersleben / im Fürstenthumb Anhalt / gelegen / vnd / wie erachtet wird / ist es in die Graffschafft Ballenstädt / vnd zur Fürstlichen Lini Bernburg gehörig. Anno 1632. ist Hertzog Wilhelm von Sachsen / Weymar / als er / mit seinem Volck / von Erfurt auß / nach Sangerhausen / Manßfeld / Quedlinburg / Werningeroda / vnd Osterwick / zoge / vnnd daselbsten sich mit dem Feldtmarschall Johann Bannern conjungirte / den 13. Januarii / hieher kommen. Anno 1641. haben sich die Keyserischen allhie befunden.


Finsterwald.

In Nider-Laußnitz / nahend Sonnewalde / wird bißweilen in Schrifften ein Stättlein genandt / auch in theils Landtafeln darfür gezeichnet. Nehel in exegesi Lusatiae, läst es vnder den Laußnitzischen Orthen auß (wiewol er sonsten ein Finsterwalde vnter den Häusern / oder Schlössern / im Meißnischen Creysse setzet) vnnd findet man auch sonsten nichts richtiges davon / was / vnd wem es gehörig seye; daher allhie dieser Ort allein angedeutet wird. In der Franckfurter Herbst Relation deß 42. Jahrs / stehet p. 13. daß obgedachtes Finsterwald dieses Jahrs / im Aprilen / von den Schwedischen / abgebrand worden seye.


Forst.

Ein Stättlein in Nider-Laußnitz / der Herren von Biberstein / wie Melchias Nehel sagt / an der Neisse oberhalb Guben / gelegen / allda die Crabaten Anno 1633. vbel gehausset haben; vnd daselbsten im Jahr 1638. der Teuffel

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_157.jpg&oldid=- (Version vom 21.11.2021)