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heutigs Tags allhie zu gebiethen / seine Gerechtigkeit / vnnd Gefälle; deme auch die Burger Jährlich schwören / daß sie seine Gerechtigkeit nicht schmälern / sondern getrewlich Handhaben wollen. Iohannes Angelius Werdenhagen sagt / daß sie / durch Freyheiten / niemahls so hoch habe können gebracht werden / daß sie nur den geringsten Reichs-Stätten hette mögen verglichen werden: Vnd obwoln sie Anno 1584. in einer besondern Schrifft / ihre Gerechtigkeit vnnd Freyheit / habe erweisen wollen / so habe sie doch am Cammergericht nichts erhalten; sondern (weil diese Statt von alters her dem Heyligen Martino, Mäyntzischen Patrono, vnd gemeltem Stifft / vnd Ertzbischoff / zuständig / so ihr rechter Erbherr / auch Rath / vnnd Gemein daselbsten solchem Stifft mit Trewen / vnd Ayden / in Form / wie vor alters herkommen / verwand / vnd von demselben mit etlichen Freyheiten begnadet / vnd begabet /) seye daselbst dieser Spruch ergangen: daß Rathmeister / vnd Rath der Statt Erfurt nicht gebürt / noch geziemt habe / so viel die Statt Erfurt / dero Burger / vnd Einwohner / belanget / die Chur- vnd Fürsten zu Sachsen zu Herren auffzunehmen. Dann die samptliche Hertzogen zu Sachsen den Schutz / vnnd das Geleyd allda / sampt einem Jährlichen Schutzgelt haben. Es will aber Iohannes Limnaeus, daß die von Erfurt die Sächsische Fürsten zu Schutzherren mit gutem Recht erwöhlet haben; dieweil der Ertz-Bischoff von Mäyntz ein vmbschribene / vnnd limitirte Iurisdiction in Erfurt; vmb die Statt aber die Hertzogen von Sachsen ihr Gebieth haben / in welchem der Erfurter Gütter gelegen / vnd auch die Praescriptio, oder Verjährung / da seye; dessen Erbschutzes Anfang ins 1483. Jahr gesetzt wird / vnd dessen Articul (vnder dem Titul / Concordata der Statt Erfurt mit den Chur- vnd Fürsten zu Sachsen Anno 1483. Montags nach Liechtmeß) bey Ihme Limnaeo zu lesen seyn. Besold. in Thesauro pract. verb. Schutz- vnd Schirms verwandte / sagt pag. 730. seq. edit. in 4. also: zu Erfurt hat das Chur- vnnd Fürstliche Hauß Sachsen den Schirm / von deßwegen die Statt Jährlich 1800. Goldgülden gibt / davon gebürt dem Fürstl. Hauß Sachsen der halbe Theyl; der ander Theyl gehört wider in zween Theyl / davon der ein Theyl den Weymarischen / der ander halbe Theyl aber den Coburgischen gebürt. Siehe aber / den gedruckten Summarischen Bericht / welcher denen Königl. Schwedischen Herren Plenipotentiariis, im Nahmen deß hochlöbl. Ertzstiffts Mäyntz / wider die Statt Erffurt / bey denen Universal Friedens Tractaten zu Oßnabrugk / den 11. Junii Anno 46. vbergeben worden: Vnd hergegen auch Rathmeister / vnd Rath der Statt Erfurt / Gegenbericht auff den vorgedachten Bericht. Dann man vnser seits sich dieser Strittigkeit nicht zubeladen; sondern in dieser der Statt-Beschreibung allein anzudeuten hat / was etwan vor Schrifften von solcher Controversia außgangen. Es haben vor diesem auch die Graven von Gleichen (so nun abgestorben /) vnd die Vitzthumb von Apolda (so der Zeit Weymarisch) eine Gerechtigkeit da gehabt. Es ist der Rath / vnnd meiste Burgerschafft / der Augspurgischen Confession, zugethan; wiewol auch die Römisch Catholische Religion / in Domb / vnd in der andern Kirchen daran / zu S. Severo, (daselbsten Canonici, oder Dombherren / dem Ertzbischoff zu Mäyntz vnderworfen / seyn /) Item in S. Peters Closter / vnd in andern Clöstern / vnnd bey den Jesuitern geübet wird; wie man berichtet. Im 1. Theyl deß Schwedischen Kriegs in Teutschland / stehet p. 227. also: die Catholische Geistlichen zu Erfurt seyn / das Thumb-Capitul zu vnser lieben Frawen / vnd S. Severin / die Benedictiner Münche auffm Petersberge / die Carthäuser / Jesuiten / vnd der Schotten Abt. Es liegt die Statt auff einem lustigen fruchtbaren / Wein- vnd Geträydreichen Boden; vnnd seyn viel Weingärten fast vor allen Thoren: auch sonsten lustige Gärten / so wol in: als ausserhalb der Statt / die der Fluß Jera meistentheils befeuchtiget. Gibt viel Waid-Junckern allda / die mit dem Wayd / oder Röte / so man zu den Färben brauchet / vnd

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Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_152.jpg&oldid=- (Version vom 15.9.2022)