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Fewer / biß dahin / nie nichts widerfahren seyn. Was obgedachter Bertius, an erwehntem Orth / in Beschreibung dieser Statt / zu lieb seiner damals gewesten Religion / (von deren er doch hernach abgefallen) wider ehrenbesagten D. Luthern / seeligen / geschrieben; das kan bey ihme / vnnd hergegen / was vornehme Lutheraner / auff dergleichen Einwürffe geantwortet / in ihren Schrifften gelesen werden. Dann solche Sachen in Land: vnd Stätt-Beschreibungen / sich nicht außführlich einbringen lassen. Dieses aber soll noch mit angehenckt werden / daß Iohannes Forsterus, der H. Schrifft Doctor / vnd weyland Professor zu Wittenberg / hernach aber gewester General Superintendens zu Eißleben / in seiner Fewer Predigt Anno 1613. den 18. Augusti / allhie gehalten / also saget: Anno 1601. den 18. Augusti / seyn in der schröcklichen Fewersbrunst / in acht Stunden 250. Wohnhäuser / in der alten Statt Eißleben / sampt dem Gräfflichen Schloß / Schul / Kirchenhäusern / S. Andreae / oder Haupt-Pfarrkirchen Glockenthurn / mit 84. Scheunen / im Fewer verdorben / vnnd dennoch alle Kirchen stehen blieben. besonders aber die Kirche / darinn der thewer Mann Lutherus getaufft / das Hauß darinn er gebohren / das Hauß darin er gestorben. Welches dann zur Bestättigung dessen / was hieoben gesagt worden / vnd man in besagten 1612. Jahr selbsten zu Eißleben gesehen / vnd gehört hat / dienet. Anno 1546. (gedachter Bertius hat 42.) in dem Schmalkaldischen Krieg / hat Graff Albrecht von Manßfeld / der vom Keyser Carolo V. in die Acht erklärt worden / Eißleben vnversehens vberfallen / die Burger ihme zu schwören gezwungen / vnd was ihme im Schloß gefallen / nach Manßfeld führen lassen. Anno 1642. im Mertzen / bekamen diese Statt die Schwedischen / nach dem Entsatz deß Schlosses zu Manßfeld / in ihren Gewalt / vnd plünderten solche sechs Stunden lang; wie in der Franckfurter Frühelings Relation dieses Jahrs / stehet. Anno 1644. den 11. 21. Novembr. ward Eißleben von den Keyserischen vberfallen / vnnd etwas geplündert / auch in 14. Häuser verbrand: sie wurden aber endlich / mit Verlust in hundert Mann / von den Burgern wider abgetrieben. Anno 1645. kam allhier / durch Vnfürsichtigkeit einer Wäscherin / abermals ein Fewer auß / davon in 280. Häuser vmb den Marckt herumb / vnd vber 70. Schewren voller Früchten eingeäschert worden; wie man geschrieben hat.


Eller / oder Ellerich.

Ist ein Stättlein auffm Hartz / in der Graffschafft Hohnstein / vnnd dessen Ampt Clettenberg / an dem Fluß Zorge / gelegen. Besagter Graffschafft Hohnstein / so weit sie ein Lehen deß Bischthumbs Halberstatt ist / bestehend in zweyen Herrschafften / oder Aemptern / Lor vnnd Clettenberg / vnnd etlichen Stätten / sampt darzu gehörigen Gütern vnd Gerechtigkeiten / nach Absterben deß letzten Graven solches Geschlechts / erwehntem Bistumb einverleibt[WS 1] / soll vermög Friedenschlusses Art. 11. vnwiderruflich bey demselben Stifft / vnd also ex capite Aequivalentiae bey dem Herren Churfürsten zu Brandeburg verbleiben. Gleichfals am Hartz in der Graffschafft Regenstein / welche der Zeit als ein Lehen zum Stifft Halberstatt gerechnet wird / findet sich ein schöner grosser Marckflecken / Zum Thal / oder Claußthal / mit Namen / an dem Fluß Bode / zwischen gar hohen Bergen / vnderhalb Blanckenburg vnd Quedlinburg / gelegen: weme solcher zuständig / ist vns noch zur Zeit nicht wissend.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: einverlelbt
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_147.jpg&oldid=- (Version vom 15.9.2022)