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zu Schwartzenburg / an den Landgraven: wie in deß Ursini Thüringischen geschriebenen Chronic stehet. In einer andern geschriebenen Chronic wird das 1342. Jahr gesetzt / in welchem obgedachter Landgraff Friederich Dornberg / ohne Zuthun der Erfurter / so darvon gezogen waren / allein gewonnen / vnd besetzt habe: Hergegen die von Erfurt Dunstatt auch allein gewonnen / vnd besetzt hetten. Bald aber hernach / sagt diese Chronic im 1346. Jahr eben das / was hieoben auß Ursino gemeldet worden. Darauß zu sehen / daß man 2. mahl für Dornberg gezogen / vnd der von Schwartzenburg solches Stättlein zwischen den Jahren 42. vnd 46. wider bekommen hat. Sonsten stimmet diese Chronic mit Ursino auch in dem vberein / dz Dornberg Anno 1358. durch Vertrag an den Landgraven kommen / wie auch das Schloß Windberg; allein daß / an statt Gleißberg / Greifenberg gesetzt / vnd gesagt wird / daß Anno 1353. zuvor / ein Plitz in das Stättlein Dornberg geschlagen habe / daß es mehr denn halb verbronnen seye.

Es haben die Crabaten vnder dem General Graven von Tilly / in jüngstem Teutschem Krieg Anno dieses Stättlein / vnd ein verwittibte Hertzogin von Sachsen darinnen / vberfallen / geplündert / vnd eine grosse Beuth von Silber / Gold vnnd Kleynodien geraubet: Als sie mit solchem Raub auß dem Stättlein geflohen / vnnd sich salviren wollen / seynd sie von ihrem Feind verfolget vnnd vber den nahend hiebey befindlichen felsichten hohen Berg jämmerlich hinunder gestürtzet worden.


Dresden.

Das Ländlein / so vber Meissen / vmb Dresden / vnd besser hinauff gelegen / ist vor Zeiten Nisen genannt worden / wie Petrus Albinus, in der Meißnischen Chronic / tit. 11. fol. 143. erinnert. Heutigs Tags wird die Gegend vmb diese Churfürstlich Sächsische Residentz Statt / vnd Haupt-Vestung / Meissen ins gemein genant; sonsten aber ist Sie in dem theil deß Meißner Landes gelegen / so eygentlich der Meißnische Creysse genant wird. Die Burggraven von Dohna / denen das zerstörte Schloß Donyn in Meissen gehört / haben etwann vor Zeiten hierumb zugebieten / vnnd die Zollgerechtigkeit auff der Brucken zu Dresden vber die Elb gehabt / die erst durch Churfürst Augustum gar abgelöst worden ist; wie Peccensteinius part. 2. Theatri Saxon. fol. 12. schreibet. Sonsten aber hat Dresden vorhin zum Stifft Meissen / bald zum Marggraffthumb Meissen; Item / zu Böheimb / vnnd Brandeburg / gehört. Dresserus sagt / daß das Wort Dresda, in der Wendischen Spraach / ein Orth einer Außforderung zur Schlacht bedeute; wiewol es der Warheit ähnlicher / wann man diese Statt Dresen nenne / von den dreyen Seen / die noch heutiges Tags vbrig seyen. In den Historien werde dieser Orth Nisen / oder Nisic genant / vnnd hab es das ansehen / daß alt Dresen (so von New Dresen durch die Brucken abgesondert wird / vnd wie ein offener Marcktfleck ist) von den Wenden erbawet worden seye / vnd schreibt Er viel von der Statt Freyheiten. Mit der Zeit ist auch die Newe / vnd jetzige rechte Statt Dresden / auffkommen / darin das Churfürstliche Schloß ist / so man nach vnd nach zu befestigen angefangen / Vnd haben sonderlich die beede Gebrüder / Mauritius, vnd Augustus, Hertzoge zu Sachsen / Anno 1544. vnd 1550. den Vestungs- vnnd Schloßbaw fortgesetzt / vnd in dem letztern Jahr / Churfürst Mauritius, jetzt gedacht / auß Alt / vnnd New Dreßden / eine Statt gemacht / vnd geordnet / daß sie beede von einem Raht / mit gleichem Recht / solten regiert werden / vnnd sich eines Sigils gebrauchen; daher noch Jährlich zween auß alt Dreßden erwöhlet werden / so von gleicher Würde im Rath zu New Dresden sitzen. Es seyn aber beede Stätte nicht sonderlich groß. Mit

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_097.jpg&oldid=- (Version vom 27.2.2022)