Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 058.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

siglen möge; wie Besold. in Thes. pract. voc. Wachs / p. 831. der ersten Edition, schreibet. Anno 1620. ist sie / von höchstgedachtem Herren Churfürsten zu Sachsen / Iohanne Georgio, im Nahmen Keysers Ferdinandi II. belagert / vnd endlich mit Accord eingenommen worden. Vnd schätzte man den Schaden / so damalen der Statt / sonderlich mit den eingeworffenen Fewerballen / geschehen / auff 40. Tonnen Goldes. Anno 1621. ward das Schloß / durch Verwahrlosung der Soldaten / außgebrant. Folgends / als sich der Herr Churfürst mit dem König auß Schweden confoederirte / vnd die Keyserischen vnder dessen Anno 33. die Statt eingenommen / sie aber in derselben An. 1634. von den Chur-Sächsischen belagert werden wolten / so haben sie / die Keyserischen / im Aprili, die Vorstätte in Brand gesteckt / die dann bey dem grossem Winde das Fewer die Statt selbsten ergriffen / vnd solche also in die Aschen gelegt / daß nicht ein einiges Hauß stehen blieben / worüber auch etlich 100. Manns- vnnd Weibs-Personen / neben vielen vnschuldigen Kindern / vmbkommen / biß die Keyserische hierauff das vbrige / sampt dem Schloß / den 22. Aprilis / vbergeben haben; wie in der Herbst-Relation deß Latomi, selbigen Jahrs / am 40. Blat / stehet. Folgends wurde Chur-Sachsen / mit den Schweden vneins / die diese Statt innen hatten; daher selbige Anno 39. den 20. 30. Octobris / von den Chur-Sächsischen erstiegen / aber die Schweden / so sich in die alte Burg salvirt / vnnd darauß wider die Sächsische gewöhrt / von den ihrigen entsetzt / die Statt wider belagert / vnd gestürmt worden; also daß die Sächsischen den 30. Novembris sich vff gnad vnnd vngnad ergeben musten. Es haben darauff die Schweden die Thürne / vnnd Thor allhie außgebrant / auch theils gesprengt; hat auch zum theil die Statt- vnnd Schloß Mawer herhalten müssen: weil den Schwedischen etlich hundert Mann allda im stich geblieben seyn / wie weitleufftig hievon in tomo 4. Theatri Europaei fol. 124. seq. vnd bey andern / zu lesen.


Beichlingen.

Ein Schloß / dabey endweder ein Stättlein / oder Marcktflecken; darzu eine Graffschafft gehörig / so vor Zeiten eygene Graven gehabt; die aber jetzt die von Werthern / deß H. Römischen Reichs Erb-Cammer-Thürhüter / Herren zu Werthern / Wihe / Loßa / Frondorff / vnd Brücken / besitzen. Der Herr Churfürst von Sachsen eximiret diese Graffschafft / vertritt sie aber gegen dem Römischen Reich Monatlich mit 2. zu Roß / oder 24. Gülden / vnd Jährlich gegen dem Cammergericht mit sieben vnd einem halben Gülden / an statt deren von Werthern. Es liegt aber die Graffschafft Beichlingen in Thüringen.


Belgern / Belgera.

An der Elb in Meissen / ein Meyl von Torgaw / gelegen. Dresserus schreibet in seinem Stättbuch / am 150. Blat / daß diese Statt von Keysers Caroli M. Soldaten den Nahmen habe / so allda die Soraben Wenden bekriegt / vnd ihr Winterlager gehabt / vnnd daselbst eine Statt erbawet. Als folgends die Heneten / oder Slaven / solche eingenommen / ward sie von ihnen Weißschloß / oder Weißburg / Belgradum, genant; vnnd hernach Marggraff Heinrichs von Meissen Vestung / wider Graff Wipperten / von dem sie auch geplündert worden; kam folgents an das Kloster Buchau / aber / nach dem sie die Fürsten zu Sachsen eingenommen / ist sie dem Stifft zu Wurtzen geben worden. Ist also dieselbe eine auß den ältisten Meißnischen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_058.jpg&oldid=- (Version vom 2.12.2020)