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im Jahr 1200. von etlichen Privat-Leuthen / die Ertzgruben / deren es / sonderlich vor Zeiten / viel in dieser Graffschafft gehabt / erfunden worden; welche aber Anno 1535. die Graven an sich gezogen / vnd die Frembde / so biß daher ihren Zehenden trewlich bezahlt / außgeschlossen haben; dardurch hernach grosser Widerwillen zwischen ihnen selbsten entstanden / vnd sie darüber in Armuth gerahten. Anno 1484. haben sie von den Graven von Hohnstein / das Ländlein Heldrungen bekommen; von welcher Zeit an sie sich Herren zu Heldrungen geschrieben. Bald darauff seyn sie / nach langem Streit / im Jahr 1487. deß Churfürsten von Sachsen / der Bergwerck halber / Lehenleuth worden. Cyriacus Spangenberg saget im 1. Capittel seiner Manßfeldischen Chronick / daß die vornehmbste Statt / in der Graffschafft Manßfeld / seye Eißleben / vnd / nach Ihr / Manßfeld / Heckstätt / Gerbstätt / Leimbich / vnd Arttern (bey der Vnstrut / allda ein Saltzwerck:) Item die Aempter / Frideburg / Ramelburg / Schrapplau / vnd Seeburg: Heldrungen seye besonders / vnd Schakeroda gehöre zur Herrschafft Arnstein: die Nachbaren seyen / der Ertzbischoff zu Magdeburg (so auch der Graven rechter Lehenherr /) der Bischoff zu Merseburg / der Churfürst / vnnd Hertzog zu Sachsen / der Bischoff zu Halberstatt / die Fürsten zu Anhalt / die Graven zu Schwartzburg / vnd Stolberg; die Herren von Werther / vnd die Junckern von der Asseburg: Item die Stätte Collede / Hatzkerode / vnd Sandersleben. Vnd kan er Spangenberg daselbsten / mit mehrerm / von den Gräntzen; vnnd P. Heigius part 1. Quaest. Illustr. 19. nu. 28. seqq. von Veräusserung / vnd Tausch der Güter / in dieser Graffschafft Manßfeld / gelesen worden; Im Geistlichen / werden diese / Decani, oder Superintendenten dieser Graffschafft gesetzt / als / im Ampt Friedeburg / vnnd im Stättlein Gerbstedt: Im Ampt vnd Stättlein Arttern: Im Ampt Ramelburgk: In der Herrschafft / vnd Ampt Schraplau; vnnd einer im Ampt Seeburgk. Die Braunschweigische Chronick sagt am 123. Blat / das / nach der Schlacht / die Hertzog Luder von Sachsen / hernach Keyser / wider Keyser Heinrichen den Fünfften / erhalten / die Bawren die jenigen / so in der Flucht erstochen / vnd erschlagen worden / zusammen getragen / vnd mehrertheils deß Orts / da jetzt das Todtendorff ist / zwischen Siersleben / vnd Closter Manßfeld / begraben; die Andern sonst hin vnd wider im Felde zusammen getragen / bescharret / mit Erden beschütt / vnd vberhaufft, wie noch Hügel / vnnd Merckzeichen davon / im Felde / vmb Gerbstedt / vnd Polleben / verhanden seyen. Vnd dann / so schreibet Obgedachter Nehel / pag. 311. seqq. vnder anderm / hievon / im Jahr 1641. also: Manßfeld ist eine vnter den vier Graffschafften am Hartz / nebenst Stolberg / Hohenstein / Regenstein. Die Graven von Manßfeld haben ihren Vrsprung / auß dem Querfurtischen Stamm / etc. vnnd sich nunmehr in vnderschiedliche Linien getheilet; daher das Land / welche sonst ziemblich groß / so viel Herren nicht wol ertragen können / vnnd mit grossen Schulden beschweret worden; darüber die meisten Oerter verpfändet; als / Eißleben / welches die Hauptstatt / vnnd das Ampt Hedstätt (vielleicht Heckstätt /) ist bey Chur-Sachsen / die einen Ober-Auffseher zu Eißleben helt. Von Heldrungen ist bey Düringen / (daselbsten auch von Artern / vnd Voigtstädt / welches denen Vitz-Domen von Eckstädt / auff New-Asseburg / von den Graven von Manßfeld verpfändet) gesagt worden. Seeburg haben die Hahne: Endorff in der Herrschafft Arnstein / die Fugger von Augspurg / vnd die von Ehingen (die Ehinger:) Ramelburg / darunder das Stättlein Wipra / die Stammer: Leinungen die Böcke: Erdborn die von Mengesheim. So ist auch das halbe Ampt Schrapelau versetzt: Item / die Clöstergüter Gerbstadt denen von Plato; Wiederstedt / denen von der Tannen: Helffta (vielleicht Helbra bey Closter-Manßfeld) denen von Kerschenbruch: Polleben denen von der Schulenburg: Sittichenbach ist an Chur-Sachsen verkaufft. So ist Closter-Manßfeld auch verpfändet / … Waldke. Graff Wolff / mit

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_034.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)