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3. Die von Schönberg zu Roth-Schönberg / vnnd auff Biberstein / Wülßdorff / Frawenstein / Börnichen / Hänichen / Geilenau / Zweintz / Limbach / Frona / Falckenberg. 4. Die von Schleunitz / auff Schüritz / Putzka / Hoff / Jahnshausen / Bornitz / Sehrhausen / Ragewitz / Grubnitz / Stauhwitz / Sathen / Mückenberg. Die von Brandenstein auff Oppurg / Knau / etc. haben den Graven Titul. 1629. erlanget; die andere Lini besitzen Wehlsdorff / Zöschen / etc. Die vom Ende haben vor alters den Erb-Ritterstand erworben / vnd bewohnet Wildenborn / Königsfeld / Kayna / Pichen / Tzscheplin / Ehrenberg / Taubenheim / Muntzig / Porßnitz / Lobichau / Luntzig / etc. Mit denen vom Ende / vnnd Brandenstein / seynd eines herkommens die von Wolffersdorff / daselbst / vnd auff Dölitz / Marckersdorff / Endschütz / Vesta / Keuschberg: Item die von Wolfframsdorff / auff Crossen. Zu dem Erb Ritterstande sind auch gelanget die von Carlwitz / jetzo auff Rabenstein / vnd Wolhausen; gebrauchen sich aber dessen nimmer / wie auch die vom Ende. Die von Weissenbach auff Schönfels / vnd zum Thurm / werden noch vnter deß Röm. Reichs vier Erb-Ritter gezehlet / seynd an derer von Meldingen statt kommen. Die andere Adeliche Geschlechte in Meissen / deren gar viel / hat obgedachter Nehel / nach dem a. b. c. gesamblet / so pag. 263. seqq. zu lesen seyn: auß welchem Autorn auch das meiste vorgehende wir genommen haben. Es hat im Lande / neben der Hohen Schul zu Leipzig. 3. Land-Schulen / als zu Meissen / Grim / vnnd Pforta / vnnd eine Stifft-Schule zu Mörsburg. Ausserhalb deß Hoff- vnd Justitien Rahts / auch deß Consistorij, zu Dreßden; ist in Leipzig ein Adelich Ober-Hoffgericht, welches viermahl im Jahr gehalten wird / allda auch / neben dem Scabinat / oder Schöpffen-Stuhl / ein berümbte Juristen Facultät / vnnd ein vornehmes Consistorium, seyn. In jedem Bistumb hat es seine eygne Regierung / vnd Consistorium. Deß Stiffts Meissen ist zu Wurtzen; deß Stiffts Naumburg zu Zeitz; deß Merseburgischen zu Merseburg. Was sonsten die Chur- vnnd Fürsten zu Sachsen / an diesen dreyen Bistümern für Gerechtigkeiten haben / das zeiget Besoldus in Thesauro practico, voc. Schutz- vnd Schirmsverwandte / p. 734. an. Der Boden deß Landes Meissen ist fruchtbar von allerley Geträyde / Ertz / vnd Metall. Weinwachs hat es auch zimblich gut / sonderlich an der Elbe bey Meissen / vnd Dreßden. Saltz ist an etlichen Orthen im Stifft Mörseburg / als zu Libenau / Possern / Teuditz vnnd Kötzschau gesotten worden; aber / wegen deß nahen Saltzwercks zu Hall / hat man es nicht fleissig gebawet / sondern wider außgelassen. Holtz / vnnd Wildpret / hat das Land genug. Zu Colditz / vnd Anneburg / sind schöne Thiergärten / auch einer beym Stolpen zum Hohenstein / vnnd bey der Tschopau hat es Bähren. Zu Zatelitz ist ein Reigerhauß / vnd seynd an etlichen Orthen stattliche Auerhahn Plätze. Gute Fischereyen gibt es mit Karpfen-Teichen / vnd Fohrenbächen / ohne die andern Fische / so in den grossen Flüssen / fürnemblich aber in der Mülda / sehr guten Geschmacks / gefangen werden. Die grösten Flüsse sind die Elbe / Mulda / Pleiß / weiß- vnd schwartze Elster. Die kleinen heissen; Möglitz / Weiseritz / Flöhe / Meisse / Boberitzsch / Tschopa / Sprota / Chemnitz / Zwota / Auhma / Weyde / Wethe / Wierhe / Lüppe / Barde / Lasta / Döltze / Rötter / Triebitzsch / Rothe / Schnauder. Die Viehezucht deß Landes ist sehr gut / vorauß gegen dem Gebürge. Berge im flachen Lande sind vor andern bekandt / der Petersberg bey Hall / der Colmberg bey Oschitz / der Hengstberg bey Grima / vnnd der Rochlitzerberg. Item der Spitzberg bey Wurtzen / die Hochbergischen vnd Cölmischen Berge / etc. Siehe von den herrlichen Gaben dieses Landes / insonderheit Albinum in der Meißnischen Chronic; vnd das Itinerarium Germaniae, in der Continuation, am 65. Blat. Die Leuthe in Meissen sind / in gemeinem Wandel / freundlich vnd redsprächlich; auch so wol Manns- als Weibs-Personen / schön: halten viel auff Reinigkeit; daher sie verthunlich; wovon auch das

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_023.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)