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die Elbe / Belzig / darunder Nimeck / Brück / Seidau / Schweinitz / vnd Jessen: Lochau / so jetzt Amaburg heist / dahin Hertzberg gehörig / Liechtenberg / mit dem Stättlein Prettin / Schlieben / Liebenwerda / darunder Vbigau / Elsterwerda / Warenbrück. Die Graven von Schwartzenburg / Solms / Barby vnd Mülingen / die Herren Reussen / die von Schönburg / die Herren Wagen von Sanneck / etc. seyn / wegen etlicher stück / oder Gütter / deß Herren Churfürsten Lehenleuthe; wie besagter Nehel Sie p. 259. seq. setzet. Die Herren Leser auff Pretsch / oder Proitzsch / seyn der Chur-Sachsen Erb-Marschalle; welches Geschlecht sonst auch die Häuser / Leipnitz / Reinharts / Libus / Alsdorff / vnd in Meissen das Schloß Salsitz mit dem Stättlein Kohren / hat. Vom Adel seyn in Chur-Sachsen vornehm / die von Ebeleben / Kannen / Preussen / Falcken / Staupitz / Brande / Spiegel / etc. zu Wittenberg ist dz Hoffgericht / so alle viertel Jahr gehalten wird. Es hat der Herr Churfürst die Freyheit / daß deroselben Vnderthanen (außgenommen die Stifft. Sassen) nicht an das Keyserliche Cammergericht nach Speyer appelliren dörffen: Derowegen ein vnparteyisch Appellation Gerichte / dessen Praesident einer vom Adel / geordnet / vor welchem die Andere / oder Dritte Instantz geschehen / vnd die Sach außgetragen werden muß. Gleichwol so kan / wegen versagter Justitz / vnnd gemeinen Landfriedenbruchs / appellirt werden. Vnd obwoln vnter dem Churfürsten / vnnd den andern Hertzogen zu Sachsen / mehrertheils das Sächsische Recht / dessen sich sehr viel Länder gebrauchen / in acht genommen wird / so gehet man doch in dem Coburgischen Ländlein / vnd der Gefürsten Graffschafft Henneberg / (den Proceß / vnd die Formalien außgenommen) in den materialibus, vnd Erörterungen der Sachen / biß an den Thüringer Wald / auff das Käyserliche Recht: wie Iohannes Limnaeus de Iure publ. lib. 3. cap. 10. schreibet; der auch lib. 2. cap. 3. von deß Herren Churfürsten Würde / Tituln / etc. zu lesen ist. Es wollen Besoldus in Thesauro practico, p. 816. vnd Speidelius in Notabilibus p. 714. daß der Herr Churfürst deß H. Röm. Reichs Vicarius, wegen einer Pfaltzgraffschafft / in Sachsen vnd Westphalen gelegen / seye. Andreas Angelus, in der Chronic der Marck Brandeburg / setzet hin vnd wider / daß Er der Herr Churfürst zu Sachsen / von Bischoff zu Brandeburg allwegen zu Lehen habe empfangen müssen / Elvenau / Ranyß / Gotau / mit aller Zugehörung / vnd den halben Zoll zu Ranyß / vnd Dierberge / vnnd den schmalen Fleischzehenden in Sachsen. Der Chur-Sachsen Wappen ist ein Fahn / so oben schwartz / vnd vnten weiß / darinn. 2. rothe Schwerter vberschrenckt seyn; wie Albinus in der Meisnischen Chronic tit. 16. fol. 435. schreibet. Von dem Rautenkräntzlein meldet die Braunschwigische Chronic am 157. Blat / also: Herr Bernhard / Fürste vnnd Graff zu Anhalt / Marggraff Albrechten von Brandenburg Sohn / ward auff dem Reichstag zu Würtzburg mit sonderlichem Geprenge / vnnd Ceremonien / vom Käyser (Friderico I.) mit dem Hertzogthumb Sachsen (an deß abgesetzten Hertzog Heinrichen deß Löwen statt) beliehen / darumb / daß seine Großmutter deß letzten Hertzogen Magni von Sachsen vnd Lüneburg / Tochter / gewesen war. Vnd dieweil die Graven von Anhalt fünff schwartze Balcken in einem gülden Schilde führeten / begehret der Newe Hertzog von Sachsen / Hertzog Bernhard / daß ihm der Keyser sein Wappen ändern wolt / damit man ihn von den andern Graven von Anhalt vnterscheiden könte. Da hat ihm Keyser Friderich ein grün Rautenkräntzlein zwey vber die schwartze Balcken gelegt / vnnd also sind die fünff schwartze Balcken im gülden Schilde / welche die Graven von Anhalt vor Zeiten / von wegen der Herrschafft Ballenstätt / geführt / mit den grünen Rautenkräntzlein / in das Sächsische Wappen verwandelt worden; welches Wappen die Hertzogen von Sachsen noch auff den heutigen Tag also führen. Vnnd hiemit stimmen auch andere Historici vber ein. Was obgedachtes Burggrafftumb Magdeburg anbelangt / welches zu Chur-Sachsen

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Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_013.jpg&oldid=- (Version vom 6.3.2022)