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und daß ein anderes Mal die Bezeichnung mit den Worten umschrieben wird: „… soweit des heiligen Römischen Reiches Bezwang Teutscher Nation reichet“.

Neben Stellen wie diese, in denen die lokale Bedeutung der Formel deutlich hervortritt, steht nun freilich eine größere Anzahl solcher, die für die Deutung in unserm Sinne keinen Anhalt bieten, die aber natürlich in derselben Weise verstanden werden müssen wie jene, da man doch nicht annehmen darf, daß neben der bezeugten noch eine andere, durch keinen Beleg beglaubigte Bedeutung der gleichen Formel im Schwange gewesen sei.

Nicht ausgeschlossen aber ist, daß man oft die Formel gedankenlos verwendete als herkömmliche Firma des Reiches, deren eigentliche Bedeutung ja um so mehr zurücktreten mußte, je mehr die Erinnerung daran schwand, daß zum römischen Reiche einst auch außerdeutsche Gebiete gehört hatten. Nur so konnte allmählich die falsche Auffassung aufkommen, daß der Zusatz deutscher Nation etwas anderes bedeuten müsse, und was lag da näher, als daß man ihn für eine Charakterisierung des römischen Reiches der neueren Zeit im Gegensatze zu dem römischen Reiche des Altertums auffaßte? Dann aber schien der Zusatz kaum etwas anderes andeuten zu können als die Abhängigkeit des römischen Reiches der Gegenwart von der deutschen Nation.

Schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts findet sich in einem offiziellen Aktenstück des Reiches ein Satz, der, wenn auch noch nicht mit voller Deutlichkeit, auf diese Auffassung hinzuweisen scheint. In den auf dem Passauer Reichstag von 1552 übergebenen, 1555 zu Augsburg wiederholten Gravamina der Stände wird im Eingange gesagt: „Nachdem das Heilig Reich Teutscher Nation ein frey Reich ist, das keiner anderen Nation unterworffen“.[1] Dieser Fall blieb aber noch auf lange Zeit hinaus vereinzelt.

Erst die Staatsrechtslehrer des 17. Jahrhunderts haben die falsche Auffassung zum deutlichen Ausdruck gebracht, also zu einer Zeit, wo die in Rede stehende Bezeichnung in den offiziellen

Schriften der Reichsverwaltung und Gesetzgebung des Reiches

  1. Limnäus, Capitulationes, 2. Aufl., 1658, S. 384, Mantissa III.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Heiliges römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1910, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Studie_%C3%BCber_den_Reichstitel_29.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)