Zum ersten Male tritt zu dem Titel des Reiches ein Zusatz, der sich auf Deutschland bezieht, im Jahre 1442, und zwar in dem auf dem Frankfurter Reichstag erlassenen Gesetz[1], das auch wegen der darin enthaltenen Reformation der westfälischen Freigerichte als Reformation Friedrichs III. bezeichnet wird. Es heißt dort in § 17: „Item wann auch dem heiligen Romischen Reich und Dewtschen Landen an der guldin und silbrein Munß groß ligt …“ Ähnlich lautet es im Eingang: „Wann wir … vernomen haben, daz in dem heiligen Romischen reich und sonderlich in Deutschen landen vil unrats … bescheen seind …“ Der gleiche Zusatz begegnet auch später noch vereinzelt; sehr bald aber, noch unter Friedrich III., tritt an seine Stelle ein anderer.
A. Werminghoff hat neuerdings darauf hingewiesen[2], wie die Bezeichnung „natio Germanica, deutsche Nation“ auf den Konzilien am Anfang des 15. Jahrhunderts als Name der konziliaren Fraktion entstand, die aus den deutschen Bischöfen und Prälaten und denjenigen der westlichen Nachbarländer sich bildete, aber bald für das von deutschen Fürsten beherrschte und von Deutschen bewohnte Gebiet gebraucht wurde. In dieser Bedeutung begegnet der Ausdruck denn auch in der engen Verbindung mit dem Reichstitel an Stelle der „teutschen Lande“.
So finden wir zuerst in dem Anschlag wider die Türken von
Karl Zeumer: Heiliges römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1910, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Studie_%C3%BCber_den_Reichstitel_23.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)