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gewesen, so konnte es diesen Charakter durch den Tod des Kaisers nicht sofort einbüßen. Zwar als imperium konnte man dieses Reich nach den Anschauungen der Zeit beim Fehlen eines imperator nicht bezeichnen; aber es lag nahe, dasselbe vor der Kaiserkrönung Heinrichs III. als Romanum regnum zu bezeichnen, und das ist nachweisbar wenigstens einmal in dieser Zeit in einer Königsurkunde geschehen.[1] Dem Romanum regnum aber entsprach ein Romanorum rex, wie dem Romanum imperium der Romanorum imperator, und demgemäß kommt gerade in den ersten Jahren der Regierung Heinrichs III. in dessen Urkunden der Titel Romanorum rex auf. Vier Urkunden aus den Jahren 1040/41 weisen den Titel in der Intitulatio auf[2], und seit 1043 kommt ein Monogramm in der königlichen Kanzlei in Gebrauch, welches den gleichen Titel enthält.[3] Der Titel Romanorum rex ist demnach im Anfang der Regierung Heinrichs III. in offiziellen Gebrauch gekommen, und zwar offenbar infolge des Aufkommens der Bezeichnung Romanum imperium unter Konrad II. Wie schon oben bemerkt, blieb diese Bezeichnung, wenn auch nur selten gebraucht, unverändert bis auf Friedrich I. neben dem einfachen imperium oder regnum allein in Geltung.

In den ersten Jahren der Regierung Friedrichs I. bedient sich die königliche Kanzlei wie bisher zur Bezeichnung des Reichs nebeneinander der Ausdrucke imperium und Romanum imperium;

nur daß die letztere Bezeichnung schon seit dem ersten Jahre etwas

  1. St. Nr. 2214 vom 3. Juni 1041: Romani regni gubernacula. In der Vorurkunde St. 2185 vom 5. Juni 1040 fehlt Romani.
  2. St. Nr. 2167 vom 18. Januar 1040; St. 2176 vom 3. Mai 1040; St. 2186a vom 16. Juni 1040; St. 2205 vom 13. Februar 1041. — Diese Stellen waren Julius Ficker bei der Abfassung seiner Neuen Beiträge zur Urkundenlehre III: Das Aufkommen des Titels Romanorum Rex (Mitteilungen d. österr. Inst. VI, S. 225 ff.) noch unbekannt. Vgl. besonders S. 250ff., wo er über die Signumzeile: Signum regis invictissimi Henrici tertii, Burgundionum primi, Romanorum secundi St. 2273 von Ende März 1045 handelt. Vgl. auch St. 2371. 2378, beide von 1049. – Über die Bezeichnung von Heinrich III. als Rex Romanus in Urkunden des Kartulars von St. Victor in Marseille vgl. Vigener, Bezeichnungen für Volk und Land der Deutschen, S. 238. Die Urkunden St. Nr. 2167 und 2176 notiert Seeliger in Waitz, Verfassungsgesch. VI, 2. Aufl. S. 147 Anm. 3, die dritte fügt Vigener a. a. O. S. 238 hinzu.
  3. Vgl. hierzu den Nachtrag bei Ficker a. a. O. S. 253.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Heiliges römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1910, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Studie_%C3%BCber_den_Reichstitel_16.png&oldid=- (Version vom 9.12.2016)