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italienische Krone anzubieten. Als dieser ablehnte, wandte sich die Gesandtschaft an Herzog Wilhelm von Aquitanien mit dem gleichen Anerbieten. Auch dieser lehnte zwar für sich selbst ab, nahm jedoch das Anerbieten für seinen gleichnamigen Sohn an. Diesem leisteten nun die Gesandten einen Eid, durch welchen sie sich verpflichteten, ihm das Königtum in Italien zu verschaffen und zur Erlangung des imperium Romanum behilflich zu sein.[1]

Natürlich handelt es sich hier nicht um das deutsche Reich mit dem durch das Kaisertum erweiterten Machtbereich der deutschen Könige, sondern um die Kaiserwürde allein. An diese älteste Fundstelle, die auf italienischen Ursprung der Bezeichnung deutet, fügen sich dann bald andere, die einen solchen Ursprung bestätigen.

In vier Kaiserurkunden Konrads II., die sämtlich aus der italienischen Kanzlei stammen, findet sich der Ausdruck wieder[2], bezeichnet aber hier die Gesamtheit des von Konrad II. beherrschten Reiches. Die Urkunden sprechen von der salus Romani imperii und von den fideles sub Romani imperii universitate degentes. Indem hier die Kanzlei Konrads II. den in Italien zur Bezeichnung des weder mit dem deutschen Reiche noch mit dem italienischen Königtum verbundenen, lediglich auf die Stadt Rom und die römische Kirche gegründeten Kaisertums geprägten Ausdruck in den Sprachgebrauch der Kaiserurkunden aufnahm, aber als Bezeichnung für das ganze von dem deutschen Könige als Kaiser beherrschte Reich verwendete, legte sie den Grund zu dem dauernd in offiziellem Gebrauch gebliebenen Titel des Reichs.

In ganz gleicher Bedeutung findet sich in zwei Urkunden Konrads II. auch Romana res publica.[3] Beide in der Kanzlei

Konrads gebrauchten Ausdrücke verbindet dann dessen Biograph

  1. Vgl. Breßlau, Jahrbücher Konrads II. I, S. 74 ff. Der Inhalt des Eides findet sich am genauesten im Brief Hildegars an Fulbert von Chartres, Bouquet X, 488: facientes ei sacramentum et Italiae regnum concedendi et Romanum imperium acquirendi, per rectam fidem, quantum possunt. Ähnlich auch im Brief des Herzogs Wilhelm an Leo, Bischof von Vercelli, Bouquet X, 483.
  2. Vgl. Mon. Germ., Urkunden Konrads II. Nr. 208 vom 30. April 1034; Nr. 265 vom 31. März 1038; Nr. 271 vom 8. Juni 1038; Nr. 273 vom 23. Juli 1038.
  3. Nr. 210 vom 6. Mai 1034; Nr. 254 vom 29. Dezember 1037.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Heiliges römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1910, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Studie_%C3%BCber_den_Reichstitel_12.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)