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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

Artikel 233.

Treibt die österreichische Regierung internationalen Handel, so soll sie in dieser Hinsicht keinerlei Rechte, Vorrechte und Freiheiten der Souveränität haben, auch nicht so angesehen werden, als ob sie solche hätte.


Abschnitt II.
Staatsverträge.
Artikel 234.

Vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages an und unter Vorbehalt der darin enthaltenen Bestimmungen gelten lediglich die nachstehend und in den folgenden Artikeln aufgezählten, von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie abgeschlossenen Kollektivverträge, -übereinkommen und -abmachungen wirtschaftlicher oder technischer Art zwischen Österreich und denjenigen alliierten und assoziierten Mächten, die daran als Vertragschließende beteiligt sind:

1. Übereinkommen vom 14. März 1884, vom 1. Dezember 1886 und vom 23. März 1887 sowie Schlußprotokoll vom 7. Juli 1887 zum Schutz der Unterseekabel;

2. Übereinkommen vom 11. Oktober 1909, betreffend den internationalen Verkehr mit Kraftfahrzeugen;

3. Abmachung vom 15. Mai 1886, betreffend die Plombierung der der Zollbesichtigung unterliegenden Waggons und Protokoll vom 18. Mai 1907;

4. Abmachung vom 15. Mai 1886, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen;

5. Übereinkommen vom 5. Juli 1890, betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife;

6. Übereinkommen vom 25. April 1907, betreffend die Erhöhung der türkischen Zolltarife;

7. Übereinkommen vom 14. März 1857, betreffend die Ablösung des Zolles im Sund und in den Belten;

8. Übereinkommen vom 22. Juni 1861, betreffend Ablösung des Elbzolles;

9. Übereinkommen vom 16. Juli 1863, betreffend Ablösung des Scheldezolles;

10. Übereinkommen vom 29. Oktober 1888, betreffend Festsetzung einer endgültigen Regelung zur Sicherung der freien Benutzung des Suezkanales;

11. Übereinkommen vom 23. September 1910, betreffend die Vereinheitlichung gewisser Regeln über

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1130.jpg&oldid=- (Version vom 26.2.2023)