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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

§ 5.

Der Ausschuß bestimmt den Wert der Materialien, Gegenstände und Tiere, die, wie oben bestimmt, geliefert werden, und die alliierten und assoziierten Regierungen, welche diese Lieferungen empfangen, sind damit einverstanden, daß sie mit deren Werte belastet werden und erkennen an, daß die entsprechende Summe als eine von Österreich geleistete Zahlung gilt, die entsprechend Artikel 183 des gegenwärtigen Vertrages zu verteilen ist.

In den Fällen, wo das Recht ausgeübt wird, Wiederherstellung in Natur zu den oben festgesetzten Bedingungen zu fordern, hat sich der Ausschuß zu vergewissern, daß die Österreich gutgeschriebene Summe den normalen Wert der von ihm geleisteten Arbeit oder der von ihm gelieferten Stoffe darstellt, und daß unter Berücksichtigung der teilweisen Wiedergutmachung der Schadensersatzanspruch der beteiligten Macht im Verhältnis des so gelieferten Beitrages zur Wiedergutmachung sich mindert.

§ 6.

Als sofortige Abschlagslieferung auf die in § 2 obenerwähnten Tiere sagt Österreich zu, binnen drei Monaten nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages, die nachstehenden Mengen an lebenden Tieren zu liefern, und zwar monatlich ein Drittel von jeder Art:

1. An die italienische Regierung:

4000 Milchkühe von 3 bis 5 Jahren,
1000 Jungkühe,
50 Stiere von 18 Monaten bis 3 Jahren,
1000 Kälber,
1000 Zugochsen,
2000 Mutterschweine.

2. An die serbisch-kroatisch-slowenische Regierung:

1000 Milchkühe von 3 bis 5 Jahren,
500 Jungkühe,
25 Stiere von 18 Monaten bis 3 Jahren,
1000 Kälber,
500 Zugochsen,
1000 Zugpferde,
1000 Schafe.

3. An die rumänische Regierung:

1000 Milchkühe von 3 bis 5 Jahren,
500 Jungkühe,
25 Stiere von 18 Monaten bis 3 Jahren,
1000 Kälber,
500 Zugochsen,
1000 Zugpferde,
1000 Schafe.
Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1099. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1099.jpg&oldid=- (Version vom 26.2.2023)