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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

Abschnitt VII.
Politische Bestimmungen über gewisse europäische Staaten.
1. Belgien.
Artikel 83.

In Anerkennung der Tatsache, daß die Verträge vom 19. April 1839, die vor dem Kriege die Rechtslage Belgiens bestimmten, durch die Verhältnisse überholt sind, stimmt Österreich für sein Teil der Aufhebung dieser Verträge zu und verpflichtet sich schon jetzt zur Anerkennung und Beobachtung aller wie auch immer gearteten Übereinkommen, die die alliierten und assoziierten Hauptmächte oder einzelne von ihnen mit der belgischen oder der niederländischen Regierung zum Ersatz der genannten Verträge von 1839 etwa abschließen. Sollte sein förmlicher Beitritt zu diesen Übereinkommen oder zu einzelnen ihrer Bestimmungen gefordert werden, so verpflichtet sich Österreich schon jetzt, diesen Beitritt zu erklären.

2. Luxemburg.
Artikel 84.

Österreich erklärt für sein Teil der Aufhebung der Neutralität des Großherzogtums Luxemburg zuzustimmen und nimmt im vorhinein alle internationalen Abmachungen der alliierten und assoziierten Mächte hinsichtlich des Großherzogtums an.

3. Schleswig.
Artikel 85.

Österreich erklärt für sein Teil alle Vereinbarungen der alliierten und assoziierten Mächte mit Deutschland, hinsichtlich jener Gebiete, deren Abtretung der Vertrag vom 30. Oktober 1864 Dänemark auferlegt hat, anzuerkennen.

4. Türkei und Bulgarien.
Artikel 86.

Österreich verpflichtet sich für sein Teil alle Vereinbarungen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Mächten mit der Türkei und Bulgarien hinsichtlich aller Rechte, Interessen und Vorrechte abgeschlossen werden, auf welche Österreich oder österreichische Staatsangehörige in der Türkei oder in Bulgarien Anspruch erheben könnten, soweit über sie im gegenwärtigen Vertrage nichts bestimmt ist.

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1051. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1051.jpg&oldid=- (Version vom 24.2.2023)