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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

von dort in einer im allgemeinen nordöstlichen Richtung und bis zur Kote 234, ungefähr 7 Kilometer nordnordöstlich von Pinkamindszent:

eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Kote 322 (Hochkogel), dann südlich der Dörfer Zsámánd (Reinersdorf), Németbükkös (Deutsch-Biding), Karácsfa (Hagendorf) und zwischen Nagysároslak (Moschendorf) und Pinkamindszent verläuft;

von dort nordwärts und bis zur Kote 883 (Irott Kö – Gschriebenstein) ungefähr 9 Kilometer südwestlich von Köszeg:

eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Koten 241, 260, 273, dann östlich von Nagynarda (Groß-Nahring) und Rohoncz (Rechnitz) und westlich von Dozmat und Butsching verläuft;

von dort nordostwärts und bis zur Kote 265 (Kamenje), ungefähr 2 Kilometer südöstlich von Nikitsch:

eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche südöstlich von Liebing, Olmod (Bleigraben) und Locsmánd (Lutzmannsburg) und nordwestlich von Köszeg und der von diesem Orte nach Salamonfa führenden Straße verläuft;

von dort gegen Norden und bis zu einem auf dem Südufer des Neusiedlersees zwischen Holling und Hidegség zu wählenden Punkte:

eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die östlich von Nikitsch und Zinkendorf und westlich von Kövesd und Németpereszteg verläuft;

von dort gegen Osten und bis zu der ungefähr 8 Kilometer südwestlich von St. Johann gelegenen Kote 115:

eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die den Neusiedlersee kreuzt und südlich der Insel, auf der sich die Kote 117 befindet, verläuft, die von der Station Mexiko nach Nordwesten führende Sekundärbahnlinie ebenso wie den ganzen Einserkanal bei Ungarn beläßt, und südlich von Pamhagen verläuft;

von dort nach Norden bis zu einem Punkte, der ungefähr einen Kilometer westlich von Antonienhof (östlich von Kittsee) zu wählen ist und den Treffpunkt der drei Grenzen Österreichs, Ungarns und des tschecho-slowakischen Staates bildet:

eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Eisenbahnlinie Csorna–Karlburg ganz auf ungarischem Gebiete läßt und westlich von Wüst-Sommerein und Kr. Jahrndorf und östlich von Andau, Nickelsdorf, D. Jahrndorf und Kittsee verläuft.

6. Gegen den tschecho-slowakischen Staat:

Von dem vorbezeichneten Punkte bis zur Biegung der alten Grenze von 1867 zwischen

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1031. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1031.jpg&oldid=- (Version vom 5.3.2023)