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Möglichkeit, sich in seiner Kunstfertigkeit zu entfalten und er eroberte sich daneben dazu ein weiteres Gebiet, indem er Ziergegenstände aller Art anfertigte, die keinem bestimmten Gebrauchszweck zu dienen hatten, die, mit figürlichen Darstellungen verbunden, lediglich als kleine Kostbarkeiten das Interesse und Wohlgefallen fesseln sollten, sei es, daß sie in Schränkchen aufbewahrt und gelegentlich zur Betrachtung hervorgenommen oder daß sie dauernd sichtbar aufgestellt wurden. Während im 16. Jahrhundert Kleinodien und Anhänger als Verehrungen und Angebinde bevorzugt wurden, traten jetzt solche Nippesgegenstände zugleich mit den Galanteriewaren an deren Stelle und die Empfänger verwahrten solche Stücke in eigens dazu hergestellten Zierschränkchen. Die Anfänge für die Aufstellung solcher kleiner Zierstücke ohne Gebrauchszweck lassen sich zurück bis in das 16. Jahrhundert verfolgen. So entnahm am 18. März 1587 Kf. Christian I. der Rentkammer sieben Erzstufen für seine Gattin Sophie, um sie in dem Gemach vor der Schlafkammer „in die neuen Schränkchen, darinnen allerlei geheime und seltsame Sachen verwahrt wurden, zu verehren“. Die große Zeit für diese Liebhaberei wurde aber erst das 18. Jahrhundert.

Wenn wir die Juwelengarnituren, die August der Starke für sich hat herstellen lassen, zu denen allerdings auch Degen, Hirschfänger, Stöcke, Dosen, Taschenuhren, Notizbücher gehörten, außer Betracht lassen, so finden wir die Gruppe der Galanteriewaren, an denen die Juwelenarbeit nicht in erster Linie den Eindruck bestimmt, nicht allzu reichlich im Grünen Gewölbe vertreten. Ungleich reicher und mannigfacher ist hier die Gruppe der Nippesfigürchen vorhanden. Doch war der Bedarf des Fürsten an jenen Stücken keineswegs geringer, als an diesen, wie wir aus dessen Schatullen-Rechnungen im Hauptstaatsarchiv ersehen können. Die Nippesfigürchen sind nur deshalb im Grünen Gewölbe zahlreicher vertreten, weil sie von vornherein für dieses hergestellt und erworben wurden, während die vielen Galanteriewaren zumeist zu Geschenken oder zu Preisen und Lotteriegewinsten bei den Hoffesten bestimmt waren, darunter besonders viele in Polen.

Die hohe in allen Techniken bewährte Kunstfertigkeit, die wir an den im Grünen Gewölbe vorhandenen Galanteriewaren erkennen, war also ein Erbstück der Renaissanceperiode. Das ist für die Werke deutschen Ursprungs um so erstaunlicher und bewundernswerter, als durch den Dreißigjährigen Krieg und die dadurch herbeigeführte Verelendung Deutschlands die Werkstattüberlieferung