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sonst an anderer Stelle angebrachte Ortsstempel und der Stempel des für die Güte des Silbers haftenden Meisters. Da der Spiegel von einem Lüneburger gekauft wurde, der Löwe auch als der Ortsstempel der Stadt Lüneburg in Geltung war, so wird diese Signatur auch als die eines Lüneburgers zu erklären sein. Damit ist indessen noch nicht erwiesen, daß er der Erfinder dieser Komposition und Haupturheber des Spiegels gewesen ist und sich als diesen bezeichnen wollte und durfte. Dazu hätte er dann doch mittels seines Meisterstempels oder einer anderen nicht nur hingehauchten Signatur in berechtigtem Stolz auf das Werk alle Veranlassung gehabt. War er aber nur als Geselle ein Mitarbeiter an der Ausführung, dann ist diese versteckte Signatur eher erklärlich. Jedenfalls aber ist die stilistische Übereinstimmung des Spiegels mit den sicheren Werken Eisenhoidts, die nicht bloß durch etwaigen Zeitstil erklärbar ist, so bindend, daß lediglich auf jene verschämte Signatur hin der Zusammenhang mit dessen Werken nicht aufgehoben wird, wie er auch immer zu erklären sein mag.

Wenn wir bei den Silberschmiedearbeiten der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts aus verschiedenen Ursprungsorten Werke vorfinden, die stilistisch und technisch nahe Verwandtschaft bekunden, so z. B. im Grünen Gewölbe bei Arbeiten Torgauer Herkunft mit solchen aus Nürnberg, dann ist dafür die nächstliegende Erklärung die allerorts gültige Zunftregel, daß der junge Handwerker, nachdem er seine Lehrzeit bestanden hatte, mehrere Jahre lang in auswärtigen Werkstätten gearbeitet haben mußte und dadurch mit allen Regeln und Praktiken seiner Kunst aufs innigste vertraut geworden war, ehe er sich als Bürger zur Ablegung seines Meisterwerks melden durfte, falls ihm dies seine Mittel erlaubten und er nicht noch länger als Geselle tätig blieb. Der Meister aber mußte sich mit einer sehr geringen Anzahl von Gesellen behelfen und war bei größeren Aufträgen genötigt, einzelne Stücke anderen Meistern zur Ausführung abzugeben. Es ergibt sich daraus, daß die Stempelung, auch wenn der einzelne Stempel einwandfrei auf einen bestimmten Ort und Meister zu deuten ist, nicht immer unbedingte Sicherheit für die Feststellung des Urhebers eines Werkes zu geben vermag. Doch außer diesen besonderen Fällen besitzen wir in den Orts- und Meisterstempeln ein brauchbares Hilfsmittel, um die Entwicklung der Silberschmiedekunst seit 1540 an den wichtigsten Herstellungsorten in Deutschland, soweit ihre Werke erhalten geblieben sind, kennenzulernen.