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Es tritt dies aber in dem Gesamteindruck nicht störend in Erscheinung. Von ausgesprochenem Manierismus hat sich der Künstler ferngehalten. Das Taufgerät ist ein Werk, das den besten Erzeugnissen klassischer Entwicklungsperioden ebenbürtig angereiht zu werden verdient.

Ein zweites Mal hatte Daniel Kellerthaler eine runde vergoldete Silberschüssel 1618 herzustellen, die auch gelegentlich Taufschüssel genannt wird; sie ist im Besitz der Sophienkirche in Dresden, und es ist wohl anzunehmen, daß die Kurfürstinwitwe Sophie, gest. 1622, die der Kirche ihre besondere Gunst zuwandte, die Schüssel gestiftet hat. Daß sie kirchlichen Zwecken dienen sollte, das läßt schon das getriebene Relief in der Schüssel annehmen. Aus Wolken mit Engeln und Cherubimsköpfen fliegt mit flatterndem Gewandsaum nach links ein Engel, der mit ausgebreiteten Armen ein über seinem Haupt wehendes Schriftband hält mit der Inschrift: Gloria in excelsis deo in terra pax Hominibus bonae voluntatis 1618. Der geringe Durchmesser von 23,5 cm macht es nicht wahrscheinlich, daß dabei an eine Taufschüssel gedacht war. Das Bild hat die gleichen Vorzüge wie das Relief der Anbetung unter der Engelglorie. Es ist überhaupt an den Werken Daniel Kellerthalers, die nach ihren eigenhändigen Datierungen bis zu vierundzwanzig Jahre auseinanderliegen, keine wesentliche stilistische Wandlung wahrnehmbar. Das lehrt im Vergleich mit der großen Taufschüssel das zweite große Hauptwerk des Meisters auf Tafel 50.

Das Rosenwasserbecken von Daniel Kellerthaler von 1629. Es ist eine silbervergoldete Prunkschüssel, im Boden mit der Darstellung des Wettstreits von Apoll und Marsyas vor dem Thron des Königs Midas. Die Wahl der Darstellung ist wohl ein Anzeichen für die am Hof zu Dresden erwachte Pflege der Musik. Die Schüssel sollte nach ihrer herkömmlichen Bezeichnung als Handwaschbecken dienen, wie solche in früheren Jahrhunderten vor und nach der Mahlzeit bei Hofe herumgereicht wurden. Doch ist die Gewohnheit der Anfertigung ähnlich großer Prunkschüsseln damals weit verbreitet gewesen, ohne daß ein bestimmter Zweck ihre Herstellung veranlaßt hätte. Das gleiche gilt ja auch für die Prunkschilde. Eine mit erworbene Prunkkanne auf Tafel 51 läßt daran denken, daß der Herstellung solcher Ziergeräte zum mindesten eine praktische Zweckbestimmung beigelegt wurde. In der Regel dienten solche Werke zur Aufstellung auf sogenannten Tresors bei festlichen Gelegenheiten. Dementsprechend ist die bildliche Ausstattung der Schüssel so