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Links: Straußeneipokal mit Deckel in silbervergoldeter Fassung, oben unter dem gravierten Mundrand durchbrochene Ornamente mit drei Engelsköpfchen besetzt. Die Schienen mit weiblichen Hermen stimmen überein mit denen des Perlmutterpokals III. 207. (Tafel 64.) An Stelle eines Knaufs offene Ranken, der Sockel mit getriebenem Rollwerk bedeckt. Als Deckel ein Stück Straußenei von Hermen gefaßt. Im Deckel innen die Beschaumarke von Nürnberg und die Meistermarke von Nicolaus Schmidt, Meister 1582, R 3140. (H. 38 – III. 226.)


Mitte: Hoher Deckelpokal, das Gefäß ein Straußenei in silbervergoldeter Fassung von einem Bauern mit einem Baumstamm getragen, auf dem Sockel ziselierte Masken und drei Medaillons mit liegenden musizierenden Gestalten, der hohe Lippenrand ornamental graviert, die gegossenen Schienen drei weibliche Hermen. Der Deckel mit drei hohen und drei flachen getriebenen Masken und mit Ranken geschmückt, als Krönung eine weibliche Gestalt mit Schild. Die Fassung war bemalt. Ohne Marken. Der Meister ist Elias Geyer in Leipzig, Meister 1589. – Im Innern des Eies liegt ein Zettel mit der Aufschrift, daß dieses Ei dem Kurfürsten Johann Georg I. von seiner Gemahlin zu seinem Namenstage 1649 geschenkt wurde. (H. 44 – III. 117.)


Rechts: Straußeneipokal mit Deckel in silbervergoldeter Fassung. Auf den Schienen eine weibliche Herme, die eine Maske emporhält, am Knauf drei weibliche Hermen zwischen Vogelköpfen, übereinstimmend mit III. 166 (Tafel 41), auf dem Sockel getriebenes Rollwerkornament mit Fruchtbündeln und Köpfen. Auf dem silbervergoldeten Deckel ein geharnischter Ritter mit Schild und Spieß. Unter dem Lippenrand sind auf die Fassung ein herzoglich sächsischer und ein brandenburgischer Wappenschild aufgesetzt mit Resten von Emaillierung, der dritte Schild fehlt. Auf dem Deckel drei Medaillons mit Fruchtbündeln und drei mit Landschaften und je einem Tier getrieben. Auf dem Rand des Deckels die Beschaumarke Mauer mit zwei Türmen, nicht bei R, und die Meistermarke HN, nicht bei R. Deutsch, Ende 16. Jhdt. (H. 43 – III. 223.)