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1622, wie auch ihre Schwiegertochter Magdalene Sibylle, die zweite Gemahlin des Kurfürsten Johann Georg I., geb. 1586, verm. 1607, Witwe 1656, gest. 1659, wiederum eine Brandenburgische Prinzessin aus dem Hause Hohenzollern. Die Kunstkammer der letzteren durfte Hainhofer, der die Kunstkammer mancher deutschen Fürsten schon gesehen hatte, 1629 in ihrer Gegenwart besichtigen. Es waren „vier Zimmer voll schöner Sachen“, und zwar dieselben Zimmer, in denen die Kurfürstinmutter auch ihre Kunstkammer gehabt hatte. Hainhofer zählt alle Dinge darin auf, darunter befinden sich kostbar ausgestattete Geräte und Silbergeschirr aller Art, eine Kunstuhr mit tanzenden Figuren, Muschelschalen, Schnecken, Straußeneier und ein Handbecken „von des Kellerthalers khunstlicher Hand“, sowie „geschmelzte, gammalierte Geschirr von Limosiner arbait“ – heute im Grünen Gewölbe. Einer zweiten Magdalene Sibylle, ihrer 1617 geborenen Tochter, der Gemahlin des Erbprinzen Christian von Dänemark und nach dessen Tod der zweiten Gemahlin von Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg, gest. 1668, verdankt das Grüne Gewölbe gleichfalls sehr wertvolle Stücke.

Aus allen diesen verschiedenen und an verschiedenen Orten aufbewahrten Beständen hat August der Starke die durch ihr kostbares Material oder ihre künstlerische Bearbeitung wertvollsten Stücke in dem Grünen Gewölbezusammengetragen. In erster Linie wurden der Kunstkammer die meisten künstlerisch wertvollen Werke für das Grüne Gewölbe entnommen. Auch mußte hierzu die Silberkammer alle ihre älteren kostbaren Gegenstände hergeben, so daß diese nach dieser Zeit, ausgenommen ein später hinzu erworbenes Stück, nur Gegenstände bewahrt, die unter August dem Starken und seinen Nachfolgern für den Hofhalt entstanden sind. Zu einer alle Kostbarkeiten seines Hauses bergenden Schatzkammer wurde das Grüne Gewölbe ausschließlich also erst unter August dem Starken, und mit seiner Erweiterung und prächtigen Ausstattung in den Jahren 1721–1724 gleichzeitig zu einem Museum im Sinn der neueren Zeit.

Als äußerer Anlaß zu dieser grundlegenden Änderung wird der Schloßbrand des Jahres 1701 angegeben. Dieser Brand, der den Flügel an der Schloßstraße niederlegte und in den benachbarten Elbflügel übergriff, hatte allerdings die im Westflügel nach dem Zwinger zu gelegene Kunstkammer nicht gefährdet, doch mochte er die Erwägung nahelegen, daß bei einem nochmals ausbrechenden Brand die im zweiten Obergeschoß befindliche Sammlung der