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Ort ihrer Aufbewahrung, kamen aus der einen in die andere Silberkammer, oder aus der Dresdner Silberkammer in die Kunstkammer. So wurden 1607 aus dem Lusthaus zu Pirna Trinkgeschirre in die Dresdner Kammer überwiesen: ein Elefant, ein Schiff, ein Faß, eine Windmühle, ein Rungenstock, ein Bär mit einer Büchse, ein Geschütz auf Rädern, ein Weinhacker, eine Bäuerin, ein Kamel, ein Ochse, ein Pferd, eine Laterne, der Bacchus, ein Hahn. Viele Gegenstände sind auch je nach Bedarf wieder eingeschmolzen worden, um das Material zu neuem Geschirr zu liefern. Andere aber haben sich bis heute im Grünen Gewölbe erhalten, so die Tischbestecke mit Korallengriffen, ein in Silber gefaßtes Gießbecken aus Perlmutter, Leuchter aus Bergkristall in Silberfassung, Doppelscheuern und Trinkgefäße aus Perlmutter und Silber.

Andere kostbarere Gegenstände wurden, wie schon in dem Inventar der Silberkammer von 1586 und in dem der Kunstkammer von 1587 vermerkt ist, nachträglich zur „Geheimen Verwahrung“ genommen. Diese befand sich im Westflügel des Schlosses in einem Raum des Erdgeschosses unter der im zweiten Obergeschoß gelegenen Kunstkammer, mit der sie, wie erwähnt, durch eine Wendeltreppe in Verbindung stand. Es ist dies der Raum im Grünen Gewölbe, der heute als Silberzimmer bezeichnet wird, der im Jahr 1610 „Das Gewelb“ genannt wird und in einem Verzeichnis des Jahres 1638 zuerst als „Grünes Gewölbe“ vorkommt. Diese Bezeichnung ist dann später auf die sämtlichen von August dem Starken für die 1724 erfolgte neue Aufstellung seiner Sammlung von Kostbarkeiten und Kunstwerken in Anspruch genommenen Erdgeschoßräume im Westflügel des Schlosses ausgedehnt und von da ab beibehalten worden. Hier waren wohl zuvor in erster Linie wichtige Urkunden und Aktenstücke aufbewahrt, doch wurden in frühester Zeit solche auch in der Silberkammer untergebracht. Schon der Ausdruck „die Geheime Verwahrung“ deutet darauf hin, daß dieser Raum als sicherster Ort für die wichtigsten und wertvollsten Besitzstücke zur Aufbewahrung zu dienen hatte. Auch noch bis in das 19. Jhdt. wird, nachdem längst der Name „Grünes Gewölbe“ für den Inhalt der Sammlung gebräuchlich geworden war, die Bezeichnung „die Geheime Verwahrung in dem Grünen Gewölbe“ dienstlich gebraucht.

Das Verzeichnis der „Geheimen Verwahrung im Grünen Gewölbe“ vom Jahr 1638, das die Brüder Erbstein in dem Führer des Grünen Gewölbes von 1884 erwähnen, ist mir nicht bekannt geworden. Die Überweisungen von Kostbarkeiten