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daß das Begraben in Särgen zu Nürnberg erst im vorigen Jahrhundert allgemeiner wurde, und der Regel nach nicht statt hatte. Es war gewöhnlich, unter dem Verstorbenen ein Kissen auf die Todenbahre zu legen, welches nach der Beylage a) in die Findel mußte gegeben werden. Daher ist das Kißleinsgeld entstanden, welches seit dem dreissigjährigen Krieg in Nürnberg eingeführt worden, und jetzt noch an die Findel bezahlt wird. Man nähte die toden Körper in schwarze leinene Kittel, welche Gerber hießen. Kindbetterinnen, Wassersüchtige, Ruhrpatienten, oder die an einer fließenden Krankheit oder großen Leibesschaden gestorben, oder nach ihrem Tod secirt worden, und wem sonst der Rath es erlaubte, wurden in Särgen begraben. Im dreyßigjährigen Krieg (1632) wurde, wie die Nürnbergischen Chroniken bemerken, auf diese Erlaubniß eine Abgabe gelegt, und zwar für einen großen Sarg 10 fl., für einen mittelmäßigen 5. fl., für einen Kindersarg 21/2 fl., welches in das Kirchenamt bezahlt werden muste. Wie lange diese Abgabe dauerte, weiß ich nicht. Alles dieß bestättigen die Beylagen b) c) und d), welche sonst einige unbekannte Umstände enthalten, weswegen sie des Abdrucks würdig sind.

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