Seite:Schreiben der sämmtlichen Obrigkeiten der Capuciner-Provinz in Franken an die Herausgeber dieses Journals, mit Anmerkungen von den letztern begleitet.pdf/4

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
4) Dünken Ihnen diese Fehler blos konsequent: so bedenken Sie, daß sein

    die geistlichen Räthe, seinen eigenen Bruder erfolgten nur dann, als er kein Gehör fand, und nach 18jähriger schmählicher Gefangenschaft und vielen unerhörten Bitten mit Leib und Lebensgefahr die Flucht nach Sachsen ergreifen mußte. Was der alte gute Greis ausgestanden hat, bis er Leipzig erreichte, habe ich (M. Bundschuh) mehreremahle aus seinem Munde gehört, da ich eben damahls in Leipzig war, und mit ihm zufälliger Weise in einem und eben demselbigen Hause logierte. Man konnte ihn oft, ohne die innigste Wehmuth, nicht hören, und er ist über die Erzählung seiner erlittenen grausamen Behandlungen mehreremahle und von vielen angesehenen und wichtigen Männern zu Leipzig auf die Probe gestellt worden. In seinem hohen Alter verließ ihn sein Gedächtniß nie, und er blieb immer auf einerley Rede. Er war zwar ein eigner Mann, redselig, seinen Vorstellungen übers Religions-System bis zur äussersten Hartnäckigkeit ergeben. Das sind aber doch keine Fehler, die eine 18jährige Gefängnißstrafe verdienen! Seine Eigenheit wird, ohne die Menschenliebe durch die Aufdeckung der Fehler anderer Leute zu beeinträchtigen oder zu verletzen, auch dadurch sichtbar. Weil sein Aufzug im Mönchshabit und dem entsetzlich langen grauen Bart in einem protestantischen Lande immer, wenn er ausging, viel Aufsehen verursachte, und er nie, zumahl in den ersten Wochen, ohne eine Begleitung von vielen Hunderten sein Quartier wieder betreten konnte: so fand der akademische Senat – die Ursachen lassen sich wohl denken, da der Landesherr der katholischen Religion zugethan ist, und die Religionsübung den Katholiken nur unter mancher Einschränkung erlaubt ist, – für gut, ihm den Rath zu ertheilen, sich einer gewöhnlichen bürgerlichen [365]