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nicht genannt ist, aber ein vortrefflicher praktischer Mann gewesen, und besonders die, wie es scheint, abgeneigten Gesinnungen des damahligen Cabinets gegen die Geistlichkeit genau gekannt haben muß, durch nachstehendes Circular vom 27sten dess. Mon. und J. an seine subordinirte Geistlichkeit befördert:


Hochwohlehrwürdiger, Wohlehrwürdige, Hochwohlgelehrte und Wohlgelehrte, Vielgelehrte Herren Senior, Pastores, Diaconi und Adjuncte, Sonders wehrtgeschätzteste Herren Confratres und Capitulares!
Beyliegend muß Denenselben ein Consistorial-Rescript d. d. 12ten et praesent. hesterno in Copia communiciren, womit ich lieber wünschte verschonet zu seyn. Dessen Inhalt zeiget mit mehrern an, wie I. H. Durchl. Unser gnäd. F. u. Herr, die erlittene grosse Fatalität, welche der neuliche unglückl. Brand und Einäscherung Dero Residenzschlosses zu Bayreuth verursachet, sich necessitiret befinden, eine Capitation auf alle Dero Unterthanen und Diener, ohne einige Ausnahme, anzulegen und ausschreiben zu lassen. In Absicht dessen soll denn auch ein jeder Geistlicher, Schul- und Kirchendiener, ohne einige Säumniß, ein Verzeichniß aller seiner Substantial- ordentlich und beständigen jährlichen Einkünfte, (wovon demnach die Accidentien eximirt sind) zur Superintendur einschicken.