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anders handeln, wie mehr Schonung und Mäßigung beweisen sollen?

 6.) Es sind ganz leere Erdichtungen, daß Ehemann gesagt haben sollte: sie (die Frankin) müßte Geld mit nach Nürnberg nehmen; sie solle nicht bey ihren Eltern bleiben; und wie die erdichtete Erzählung weiter lautet. Er ließ sie vielmehr zu ihren Eltern zurückfahren, um mit ihrer Cur gar nichts zu schaffen zu haben, die ihn auch nichts anging. Ihr Vater selbst schickte sie aber nach Nürnberg zurück, gab ihr 50 fl. zu ihrem Unterhalt und der Cur mit, und befahl sogar dem Knecht des Ehemanns, diesem hievon ja nichts zu sagen.

 7.) Eben so sind es eitel Unwahrheiten, daß der Kaufmann Ehemann die Schwester der Frankin von einem Gang ins Spitalamt zurückgehalten oder gesagt haben solle: die 50 fl. seyen nicht erklecklich, man müsse noch mehr hereinschicken, von ihren Leuten solle niemand herein kommen etc. Der Kaufmann Ehemann wußte von dem Hierseyn der Frankin nichts, bis sie selbst nach ihm schickte. Er überließ sie aber lediglich dem Eder, in dessen Cur sie sich aus eigener Bewegung begeben wollen, und sorgte nur, mit Wissen und Genehmigung des Herrn Pflegers des Sebastian-Spitals, dafür, daß sie nicht genannt, somit der Aufenthalt in diesem Spital ihrer Ehre nicht nachtheilig werden möchte. Daß sogar diese, bloß zur Schonung der