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die unerwartetesten und unangenehmsten an der Frankin sich gezeigten Umstände gezwungen waren.

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 Man erwäge nur folgendes kaltblütig und unparteyisch. Die Frankische Tochter kommt, wie sie nicht läugnen kann, und durch mehrere beym Stadtgericht schon ernannte Zeugen erweislich ist, mit einer häßlichen und schmerzhaften Krankheit an geheimen Orten, zum Ehemann ins Haus.[1] Nur zwey Nächte ausgenommen, kommt sie, alle übrigen, im Rock zu Bette; der Beyschlaf kann nicht vollzogen werden. Die Mutter der Frankin selbst gesteht dem Ehemann, daß ihre Tochter einen offenen Fluß habe. Diese kann sowohl Tags, als Nachts, weder sitzen noch liegen; vom heftigen Schmerz geängstigt, fliehet sie von einem Bette ins andere. Alle, von ihr und ihrer Mutter herbeygeschafften, und heimlich gebrauchten Arzneymittel, heben das Übel nicht. Endlich nimmt Ehemann zu seinen Anverwandten Zuflucht. Man findet ihre Geburtstheile etc. verschwollen, schwürig, mit gelben Blasen besetzt. Ihrer Mutter werden Vorwürfe darüber


  1. Die Frankin hat zwar inzwischen eine neue Entschuldigungsursache ausgedacht, und in dem besondern Abdruck des Auszugs ihrer Exceptionsschrift am Schluß vorgegeben, sie hätte sich am Hochzeit- und Kraut- und Fleischtag wund getanzt. Ob dieses so leicht möglich sey, muß ich andern zur Beurtheilung überlassen. Aber so viel ist gewiß und erweislich, daß Frankin in beyden Tagen nur wenige Reihen tanzte, und mehrere – nicht tanzen konnte.