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Burleigh.
Mit einem freien Eid hat er’s beschworen.

Maria.
Vor meinem Angesichte nicht! – Wie, Sir?
Das sind zwei Zeugen, die noch beide leben!
Man stelle sie mir gegenüber, lasse sie
Ihr Zeugniß mir in’s Antlitz wiederholen!
Warum mir eine Gunst, ein Recht verweigern,
Das man dem Mörder nicht versagt? Ich weiß
Aus Talbots Munde, meines vor’gen Hüters,
Daß unter dieser nämlichen Regierung
Ein Reichsschluß durchgegangen, der befiehlt
Den Kläger dem Beklagten vorzustellen.
Wie? Oder hab’ ich falsch gehört? – Sir Paulet!
Ich hab’ euch stets als Biedermann erfunden,
Beweißt es jetzo. Sagt mir auf Gewissen,
Ist’s nicht so? Giebt’s kein solch Gesetz in England?

Paulet.
So ist’s, Milady. Das ist bei uns Rechtens.
Was wahr ist, muß ich sagen.

Maria.
 Nun, Milord!
Wenn man mich denn so streng nach englischem Recht
Behandelt, wo dieß Recht mich unterdrückt,
Warum dasselbe Landesrecht umgehen,

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Schiller: Maria Stuart. Tübingen: Cottasche Buchhandlung, 1801, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schiller_Maria_Stuart_052.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)