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GESSLER.
(Wilhelm Tell.)


Nichts ist mehr geeignet unser Gefühl, den einem jeden angeborenen Sinn für Gerechtigkeit zu empören, als wenn diejenigen, denen ihre Handhabung aufgetragen ist, dieselbe in ihr Gegentheil verkehren, wenn sie die Herrschaft, in deren Namen Recht und Gesetz gesprochen und vollstreckt werden, die ein Segen sein sollte, zum Fluch umwandeln, und damit ihre Grundlage aufs tiefste erschüttern. Denn alle Herrschaft wurde gegeben, um das Recht heilig zu halten; in dem Augenblick, wo sie dies ihr Lebensprincip verleugnet, stellt sich auch sofort ihre eigene Berechtigung unwiderruflich in Frage; das göttlichste Recht hört auf eins zu sein, wenn es durch seine Vollstrecker zur Satire auf seinem eigenen Titel gemacht wird.

Gelingt es aber einer von Haus aus zur Willkür geneigten Natur, sich in die Rechte und Befugnisse einer Gesetz und Verordnung gebenden Macht einzudrängen, unter ihrem Schutz den eigenen egoistischen Trieben und Gelüsten zu fröhnen, so wird sie Schritt für Schritt immer umgreifender und übermüthiger werden, und es dadurch unausbleiblich nach irgendeiner Seite hin zum Bruch treiben.

Das Bild eines solchen willkürlichen Richters und tyrannischen Vertreters der obersten Macht, das uns mit einer so grossen Meisterschaft im Gessler vorgeführt wird, hat solchen Eindruck gemacht, dass es zeither dem Namen eines Landvogts einen sprichwörtlichen unangenehmen Beigeschmack verlieh. Treu dem System seiner besten Werke, das Menschliche weder ins Göttliche noch ins Teuflische zu übertreiben, sondern menschlich zu motiviren, hat der Dichter uns selbst diesen tückischen und boshaften Charakter in einer Weise gemalt, die ihn uns wenigstens verständlich macht.

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Friedrich Pecht: Schiller-Galerie. F. A. Brockhaus, Leipzig 1859, Seite 353. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schiller-Galerie.pdf/378&oldid=- (Version vom 1.8.2018)