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Teutschland, und insbesondere auch Wißbaden, ein solcher grosser Kriegs-Jammer wie der bisher beschriebene gewesen, nie wieder betreffen möge!

16. Als durch GOttes Gnade endlich der bisher gemeldte dreyßig-jährige Land-verderbliche Krieg im Jahr 1648 durch den bekannten Westphälischen Frieden geendiget worden, und unter andern auch der rechtmässige Eigenthums-Herr der Stadt und Herrschaft Wißbaden wiederum zu dem Besitz derselben gelanget ist, so hat er sich zuvörderst äusserst angelegen seyn lassen, seine, in den Grund verwüstete, Lande, insbesondere auch die Stadt und Herrschaft Wißbaden, wiederum, so viel thunlich gewesen, in guten Stand zu setzen. Es ist aber damit sehr langsam zugegangen. Absonderlich hat es mit Wiederherstellung der ruinirten Bad-Häuser in Wißbaden, weil darzu mehrere Kosten, als bey andern Häusern, erfordert worden, keinen Fortgang gewinnen wollen. Bis endlich der gemeldte Landes-Herr den Befehl dahin ertheilet, daß, wenn die angebliche Eigenthümer derselben sie nicht wieder in den gehörigen Stand setzen wollten, solche, als Güter, welche dem Landes-Herrn anheim gefallen, sollten angesehen, und, als Herrschaftliche Gefälle, eingezogen werden. Da denn endlich nach und nach die meiste derselben sich wiederum, wiewohl

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Gottfried Anton Schenck: Geschicht-Beschreibung der Stadt Wißbaden. Franckfurt am Mayn: Johann Benjamin Andreä, 1758, Seite 295. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schenck_Wiesbaden_295.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)