Seite:Schenck Wiesbaden 218.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

gemeine Burgerschaft unter der Hand, durch allerley Herrschaftliche Begnadigungen, verschiedene Befreyungen von sonst gewöhnlichen Beschwerden, sonderlich von Frohn- Jagd- und Land-Militz-Diensten etc. vor andern Unterthanen des Wißbadischen Landes, erhalten. Es hat auch vormals die Stadt, L. St. nicht nur ziemlich viele gemeine Häuser, (welche man damals die Gemeine Bäu, oder auch nur schlechthin die Bäu geheissen, und daher z. E. das gemeine Backhaus das Bau-Backhaus, das gemeine Brauhaus das Bau-Brauhaus, die gemeine Schmiede die Bau-Schmidt etc. genennet hat) sondern auch sehr zahlreiche und einträgliche gemeine Alimenter, Allmender, Allmeyen (von dem Teutschen Wort: Allmand, Allmännig, allermänniglich gemein, oder von dem Lateinischen: Alimentum publicum, also benennet) oder gemeine Feld-Güter, an Aeckern und Wiesen, besessen, welche theils überhaupt von der gantzen Burgerschaft zugleich benutzet, theils aber an zeitliche Beständer um einen gewissen Zins sind verliehen worden. Auch ist die gantze so genannte Wellritz, oder, wie sie in den alten Wißbadischen Briefen heisset, die Wilderatis, Wilderitz vormals, L. St. ein gemeiner Eichen-Wald, und der Geiß-Platz, Ziegen-Platz, oder wie er in den gedachten U. heisset, der Zegin-Platz, nebst dem dabey gelegen-gewesenen Bircken-Wald, eine gemeine Heide gewesen etc. Es sind aber nachmals bey

Empfohlene Zitierweise:
Gottfried Anton Schenck: Geschicht-Beschreibung der Stadt Wißbaden. Franckfurt am Mayn: Johann Benjamin Andreä, 1758, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schenck_Wiesbaden_218.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)