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Tunderen / Tonderen / Tundarium.

Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / cap. 9. schreibet / von dieser Statt / also: Wannen der Nahme Tunderen sey / zeigen die Historici nicht an: Der Situs aber / oder das Lager dieser Statt / ist wol bekant / als / daß Sie lige in Suder-Jutand / oder im Hertzogthumb Schleßwigk / an der West-See / oder am grossen Teutschen Meer / sonst Mare Britannicum, vnd der Oceanus geheissen. Gleich wie die andere Stätte / in Suder-Jutland / nicht viel über 300. Jahr alt sind: Also hat die Statt Tundern auch nicht viel länger gestanden / nach dem Sie Stattrecht bekommen. Denn / wie D. David Chytraeus, lib. 2. Chron. Saxon. anzeiget / hat Sie Hertzog Abel in Jutland / Woldemari deß Andern Sohn / im 1243. Jahr nach Christi Geburt / mit Stattrecht bewidmet. Diese Statt hat zum Insiegel / vnd Wappen / ein grosses Schiff / so im Wasser stehet / welches Sie ohn Zweiffel daher bekommen / daß Sie an einem bequemen Schiffport liget / daran nicht allein Einländische / sondern viel frembde Außländische Schiffe anlencken: Heutigs Tags aber können die Schiff / so nahe nicht anlencken / wie vor Alters / dann es ist Landes eingedeichet. Biß hieher Angelus. Pontanus sagt / daß zweyerley Tundern seyen / das grössere / vnd kleinere; vnd seye das Schloß Anno 1421. (Al. 1422.) von den Dänen / vergebens belagert worden. Johann Peters nennet das Schloß ein weil Klein Tunderen / hernach aber Lütken-Tundern / von welchem Schloß / oder Lütken Tundern / Helduaderus. part. 1. pag. 116. et 121. zu lesen. G. Braun / im 5. Theil seines Stättbuchs / sagt / Tundern sey ein schönes Stättlein / sampt einem Schloß / gelegen in dem Theil deß Hertzogthumbs Schleßwick / den man Klein-Frießland (Sihe aber oben Tonningen) nenne: Anno 1555. den 18. Junij / seye der Damm / oder Wur / mit der Wasserfalle befestiget / vnd dem Meer entgegen gesetzt / auch von Hojer / biß gen Cohart / weiter geführt / vnd im Jahr 1564. von Hertzog Johann dem Eltern zu Holstein / ein anders Wuer / mit der Wasserfall gemacht worden; welches von Rotebul / biß nach Widingart / sich erstrecke: Daher es komme / daß die Schiffe / ein grosse starcke Meil wegs / anjetzo / von der Statt bleiben müssen: Aber / was kleinere Schiff / vnd Kahnen seyn / die können zu Herbst / vnd Frühelingszeiten / durch die besagte beyde Wasserfallen / kommen / vnd bey gedachten / nahend der Statt gelegnen / wolbefestigten / vnd deß Hertzogs Adolphi zu Holstein Erben (der Zeit Hertzog Friederichen / zu Gottorff) gehörigem Schloß / anlenden: Es seye die gemeine Sag / daß an diesem Ort die Angler zu Schiff gangen / vnd nach Britannia / so hernach von Ihnen das Engelland / oder Anglia, genant worden / gefahren; wie dann / nicht fern von dannen / ein Stättlein seye / das noch heutigs Tags der Angler Nahmen habe. Vnd dann / so schreibet C. Ens, in deliciis apodemicis pag. 227. daß Tunderen einen fruchtbaren Boden / von Aeckern / vnd Vieheweide / habe: Die Meereswellen seyen Anno 1532. biß an die fürnehmste Kirche allhie / von dritthalb Schuhen hoch / gangen; daher dieses Stättlein / wider das wütende Meer / wie oben gedacht / hat verwahret werden müssen. Es lige / sagt Er ferners / Tundern vier Meilen von Flensburg / acht von Schleßwick / sechs von Husem / vnd acht von dem Dithmarsischen Lunden. Anno 1581. den 30. Septembris / ist diese fürnehme Statt / vmb 300. Häuser / durchs Fewr / kommen. Anno 1615. ist die Brücke vor dem Schloß / durch die Wassersfluth / weggetrieben / da das Wasser / in der Pforten / biß an die Fenster gestanden; auch hat der Wall / vnd Mauer / an einer Seite / Schaden bekommen; in der Statt hat man

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_232.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)