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auch / den 14. diß / mit Beding an Ihn ergeben. Sihe den 5. Theil deß Theatri Europaei, fol. 686. seqq. Vnd von solcher Zeit an / ist Sie in Schwedischen Händen / auch selbiger Cron / sampt dem gantzen Erzbistumb Bremen / bey den General Friedens-Tractaten / gelassen worden; wie oben / an seinem Ort / Bericht geschehen. Anno 1649. hat allhie zu Stade / wie man auß Hamburg geschrieben / ein Kind / so das andere wiegen sollen / vnd aber solches nicht schweigen wollen / Ihme mit einem Messer die Gurgel abgeschnitten; da dann die Mutter / so im Hoff gewaschen / vnd vngefehr dazu kommen / das andere Kind mit dem Waschholz auch darnieder geschlagen / vnd sich hernach erhencken wollen; aber von einem Mann noch errettet worden ist. Relat Francos. Autumn. d. an. pag. 87. Anno 1651. ward die Statt mehrers befestiget / wie in den Zeitungen einkommen ist.

Nahend Staade ligt das Kloster Liebenthal / wie in jetzt gemeltem Tomo 5. Theatri Europaei, fol. 296. b. gesagt wird.


Stargard /

Im Hertzogthumb Mecklenburg / so / zum Unterscheid der Statt New Stargard in Pommern / Alt Stargard genennet wird. Melchias Nehel / in Erklärung deß Landes zu Mechelnburg / sagt / am 357. Blat / also: Die Herrschafft Stargard ist mit den Stätten New Brandenburg / vnd Friedland / an der Vcker-Marck / vnd Pommerschen Gräntzen / durch Heurat / von der Chur/ vnd Marck Brandenburg gebracht worden. Abraham Sauer / in seinem Stättbuch / schreibet am 295. Blat / also: Stargard ein Königlich Schloß in Mechelburg / davon die Graffschafft Stargard daselbst genant / von den Wendischen Fürsten der Obetriter gebawet / nachmals vom Marggraven Johanne, dem Ersten / Churfürsten zu Brandedurg / vnd Othone III. dem Gütigen / Gebrüdern / auffs new angefangen / vnd der Marggraven gewesen / biß Anno 1290. Marggraff Albrecht der Vierte zu Brandeburg / Fürst zu Anhalt / ein Sohn Ottonis deß Dritten / Sie seiner Tochter Beatrici zur Mitgifft geben / welche Henrico dem Löwen / einem Wendischen Herrn in Mechelburg / verheurat etc. Joh. Isac. Pontanus, lib. 7. rer. Danicar. meldet / daß Anno 1317. der Marggraff die Herrschafft Stargard / oder dasselbige Gebiet / vnd Landschafft / dem Heinrichen von Mecklenburg zu verwalten übergeben; vnd hergegen der Mecklenburger das Schloß Werdenhagen vnd Oldenburg / dem Marggraffen / (Waldemar) Lehensweise / zu besitzen überlassen habe: So zu Templin geschehen. Joh. Micraelius, in Beschreibung deß Pommerlands / meldet / daß Stargard zu der Zeit den Mechelburgern eingeraumet worden / da Churfürst Albertus zu Brandeburg / seiner Tochter / diese Herrschafft; beneben Newen Brandenburg / zur Außstewer mitgeben: Friedland aber hätten die Mechelnburger / nach dem Sie sich einmal / in dem Märckischen Kriege / dessen bemächtiget / immer fort behalten / vnd darüber mit den Märckern insonderheit viel Kriege geführt. Vnd dann / so berichtet Petrus Lindebergius, lib. 2. Chron. Rostoch. cap. 10. daß Johannes, welcher mit seinem Bruder Alberto, Anno 1349. am ersten / vom Keyser Carl dem Vierten / zu Hertzogen / vnd Reichs-Fürsten gemacht worden / das Land Stargard / durch Heurat / zu Mecklenburg gebracht habe; vnd seye besagter Albertus der Erste gewesen / so sich einen Herzogen zu Mecklenburg / Fürsten der Wenden / Graven zu Swerin / vnd Herrn zu Rostock / vnd Stargard / geschrieben; dessen Tituls sich noch heutigs Tags die Hertzogen von Mecklenburg gebrauchen. Welches dann vnterschiedliche Mainungen seyn.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 224. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_224.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)