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durch Beding / übermeistert / welcher Ort mit Proviant / Kraut / vnd Loth / auff eine Zeitlang wol versehen gewest: Dieweil aber die vmbligende von Adel / vnd Bauern / viel Viehe / Hew / vnd Stroh / darinnen gehabt / So hat deßwegen der Obriste sich beförchtet / die Schwedischen dörfften Fewer einwerffen / so nicht zu löschen ware; daher Er sich an dieselben zu ergeben gezwungen worden. Anno 1641. hat / eine Brandeburgische Parthey / dieses Stättlein Plauen überfallen / außgeplündert / vnd übel da gehauset. Melchias Nehel / in seiner zehenjährigen Historischen Erzehlung vom Chur-Sächsischen Krieg / sagt / daß der Herr Churfürst von Sachsen / das veste Hauß Plaue / Anno 1635. angegriffen / mit Sturm erobert / vnd nothtürfftig besetzt: Nach dem Treffen bey Witstock / hätten die Schwedischen / das Hauß Plaue / mit Gewalt angegriffen / vnd die Sächsische Besatzung zum Abzuge genöthiget: Aber Anno 37. hätten die Keyserischen das Hauß Plaue wieder übermeistert. Welches dann / sonders Zweifels / den Vmbständen nach / von diesem Plaue zu verstehen seyn / vnd es bey dem Stättlein ein Schloß haben wird. Dann Vns / von vielen Orten deß Meckelburger Landes / ein aigentliche Beschreibung ermangelt.


Plöne / Plona.

Von diesem Platz / schreibet Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / also: Woher das Stättlein Plöne / wie auch das Schloß daselbst / den Nahmen habe / zeiget niemand an. Es ligt aber beydes im Lande Wagria / an einem grossen See / darauß der Fluß Swentina entspringet. Die Longitudo (wie Petrus Appianus schreibet) ist 27. Grad / vnd 55. Minuten / die Latitudo aber 55. Grad / vnd 4. Minuten. Graff Adolph der Vierdte in Holstein / hat diß Stättlein / im 1233. Jahr / nach Christi Geburt / mit Statt-Recht begabet; wie Henninges, in seinen Genealogiis anzaiget. Andere setzen solches ins 1236. Jahr. Vnter Graff Heinrichen von Holstein / sonst zuvor Heinrich von Badewid genant / machten sich die Holsteiner / ohn alles Anleiten ihres Graffen / sondern auß eigenem Fürnehmen / an Plöne / nahmens mit gewaltiger Hand ein / vnd befestigten es. Vnd von der Zeit / ists allwege vnter der Holsteiner Gebiet geblieben / etc. Es ist das Stättlein / viermahl / in grossen Schaden / durch Fewersbrunst / gerathen / wie folgende Vers Jonae von Elverfeld anzaigen / die also lauten:

Illa quater sensit rutilis incendia flamis,
Bellaque non aequo Marte nefanda tulit.

Vnd / in Encomiis Urbium Holsatiae, stehet also von diesem Ort:

Vulcano grassante, tuas jam saepius aedes
Aequavit, plano flamma maligna solo.

Biß hieher Angelus, der auch cap. 25. pag. 82. dieses Stättleins Wappen setzet; Sonsten aber / was die Zeit anbelangt / sich verstossen / in dem Er / erst nach den oberzehlten Geschichten / saget / daß Hertzog Heinrich der Löw Plöne eingenommen / auch als Er wieder auß Engelland kommen / solchen Ort abermals vnter seinen Gewalt gebracht habe; der doch / vor dem gedachten 1233. Jahr langst / nemblich Anno 1195. gestorben war. Daß aber Hertzog Woldemar der Ander zu Sleßwick / wie Er berichtet / Plöne auch eingenommen / das mag wol seyn. Ferners / so beschreibet Caspar Ens, in seinen Deliciis Apodemicis per Geermaniam, pag. 238. dieses Plöne also; daß es etwas hoch gelegen / vnd mit lustigen Wälden / darinn die Vögel lieblich singen / mit schönen Landgütern / Dörffern / vnd Schlössern / auch Seen / vnd Fischweyhern / vmbgeben sey: zu welcher Zeit aber / vnd von weme / Ploen erbawet worden / das finde sich / saget Er / in Historien nicht: Bey dem Stättlein lige /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_196.jpg&oldid=- (Version vom 29.11.2022)