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werden. Vnd schreibet vorgedachter Latherus lib. 3. cap. 20. pag. 994 daß Er in Hamburg einen sonders bekanten Mann gehabt / der mit der Triphandlung / innerhalb zehen Jahren vngefehr / vmb fünffzehen tausent Reichsthaler / reicher worden seye. Wer vmb den Mittag / oder auff den Abend / in die Burs / oder Börß (ein zierlich Gebäw / so theils bedeckt / theils offene Spazier-Plätz hat) gehet / der wird sagen / daß täglich mehr / als ein Leipziger Meß da seye; vnd daß kein dergleichen Zusammenkunft der Kauffleute geschehe / da nicht etlich Tonnen Goldes werth Waaren kaufft / verkaufft / vnd vertauscht werden: Wie man dann / vor diesem / von zwölff Haupt-Schreibstuben gesagt hat / in welchen allezeit / zur Notturfft / Gold / vnd Silber / verhanden gewesen / vnd / sonders zweifels / noch / einem Kauffmann / der etwan zu einem wichtigen Handel Gelts bedörfftig / damit zu helffen. So ist auch / auff dem Rathhause / ein offentlicher Geltkasten / so Sie / nach art der Amsterdamer / Antörffer / Venediger / vnd Anderer / den Bancum, oder Banco nennen / in welchem / zu allen Zeiten / auff gewisse Versicherung / man den Jenigen / denen man trawen darff / grosse Summen Gelts fürstrecken thuet. Vnd solche Erfindung ist der Statt / dem gemeinen Mann / vnd der Gewerbschafft / sehr ersprießlich: Vnd kan Einer / der gern sein Gelt in Sicherheit / vnd Verwahrung hätte / es dahin bringen / oder legen. So hat die Admiralität auch jhre Gelter / so die Kauffleute freywillig zusammen tragen; damit Munition erkaufft / vnd die Schiffe nach Spanien / wider die Seerauber / versichert / vnd versorget werden. Vnd hat dannenhero / wegen der Kauffmanschafft / vnd auch der menge deß Volcks / E. E. Rath / ein groß jährliches Einkommen / als da ist 1. der Herren: vnd Bürger-Zoll / sonsten Werck: vnd Backen-Zoll / genannt. 2. Das Vmbgelt / Tatz / oder Accise / vom Hamburger / auch dem frembden Bier; item vom Wein / Essig / vnd Brantwein / was nämblich in der Statt / vnd ihrem Gebiet / getruncken / vnd verbrauchet wird. 3. Die Matten oder Korn-Accise. 4. Die Viehe-Accise / so die Burger geben / sampt der Viehe-Accise der Schlachter oder Metzger / alter / vnd newer Fleischschrangen / oder Bäncke / so die Burger / vnd Inwohner betrifft. 5. Das Haurgelt / da vor jede Marck ein Schilling alle halbe Jahr geben wird. 6. Das wochentliche Grabengelt. 7. Das wochentliche Soldatengelt. 8. Der Zehende Pfenning von allen Gütern / deren Bürgere / so sich an andere Oerter zu wohnen begeben wollen. 9.Das jährliche Schoß / oder Steuer / der Bürger. 10. Der Frembden oder Einwohner Contract-Schoß. 11. Alt / vnd new Krangelt. 12. Alt / vnd new Waggelt. 13. Obgedachter Banco. 14. Der Schaumburgische Zoll / welchen die Holsteinischen Schaumburgischen Graven (so / nach derselben Absterben / mit jhrem / in Holstein gelegenem Gebiet / sonders Zweifels / an den König in Dennemarck / neulich kommen seyn wird) mit / vnd neben Hamburg / zu gleichen theilen erhoben. 15. Die Consumption / Brucken / Backen / vnd Pfalgelter / deren sich aber die Statt nicht allzeit gebrauchet. Es seynd aber Tonnen / vnd Backen / respective vascula lignea, vnd statuę ligneae, deren man sich in Haven / vnd Strömen / zu Anzaigung der Treffe deß Meers / oder Ströme / auch Kundschafft der Lande / einzunehmen / gebrauchet / wenn man auß der See / oder vom Meer / kommend / die Portus, vnd Haven / erreichen will. Ferners hat diese Statt auch ein feines Gebiet / vnd in der Elb etliche Insuln; auch nutzbare Aempter / oder Vogteyen / am Gestade der Elb / vmb die Alster / die Bilda / vnd anderswo: Theils Ort besitzt Sie mit den Lübeckern zugleich: Vnd hat Sie sonderlich auf der Elb / nahend Winsen / einen Zoll / mit der Vberfahrt / so nicht ein geringes Regale ist; vnd welcher berühmter Ort / wegen deß besagten Zolls / der Tollenspicker genant wird. Sihe oben Gamme. Vnd solcher obangedeuter Gelegenheit halber / findet man / daß Hamburg / in der Reichs Matricul / Monatlich / auff 20. zu Roß / vnd 120. zu Fuß / oder / an Gelt / zu 720. fl. angelegt worden; man sich aber / weil die ExemptionSach rechthängig gewesen / mit Ihr /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_130.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)