Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 123.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

den 21. Septembris, in dem gedachten Dom / der Anfang gemacht worden; wiewol solches nicht jedermann gefallen hat. Ihme succedirte sein jüngster Herr Sohn / der 45. Bischoff allhie / nämblich Hertzog Heinrich Carl / im Jahr 1613. der aber den 11. Junij Anno 1615. im sechsten Jahr seines Alters / gestorben. An seine statt ward sein Herr Bruder / Hertzog Rudolff / zum 46. Bischoff erwöhlet; der aber im folgenden 16. Jahr / den 13. Junij / zu Tübingen / im Fürstlichen Collegio sein Leben geendet. Ihme succedirte sein Herr Bruder / Hertzog Christian / der den 6. Augusti, deß besagten 1616. Jahrs / im Stifft eingeführt worden / sich auch hernach in dem Teutschen Krieg wolbekandt gemacht /aber nicht viel sonders Glück zum Kriegen gehabt hat; vnnd Anno 1626. gestorben ist. An seine statt ward zum 48. Bischoff erwöhlet / Herr Leopold Wilhelm / Ertzhertzog zu Oesterreich etc. Es waren deß Jahrs 1629. allhie noch fünff Catholische Domherren anwesend / denen die Käyserliche Commissarien / den 18. Decembris, die Schlüssel deß Archivi, vnd der Domkirchen / so sie von den andern Evangelischen Capitularen / welche sie abgesetzt / erfordert / zugestelt / vnd muste die Statt; wie auch oben Anregung geschehen / die ingehabten Clöster vnd Kirchen / wider raumen; wie in dem 2. Theil deß Theatri Europaei, fol. 35. seq. stehet. Es ist aber folgender Zeit von den Schwedischen / dieses Stifft gantz eingenommen / vnd wider darinn die Religion reformirt worden. Wie hernach bey den General Friedens Tractaten / dasselbe zu einem weltlichen Fürstenthumb gemacht/ vnnd dem Herrn Churfürsten zu Brandeburg (jedoch daß das Capitul / oder die Canonicaten verbleiben sollen) überlassen worden; davon ist oben im Eingang dieses Theils der Topographiae Germaniae, Bericht geschehen; daselbsten auch ein kurtze Beschreibung deß Halberstättischen Landes zu finden.

Zwischen Halberstatt / vnnd Quedlinburg / ligt das Schloß Dam / dem Herren von Hoym zuständig / so sich An. 1643. nach dem zwo halbe Erfurtische Carthaunen darfür gepflanzet / vnd in sechs Schüß hinein gethan worden / auf Gnad / vnd Vngnad / dem Schwedischen Herrn General von Königsmarck / ergeben / daselbsten sich auch der Leutenambt / sambt 25. Knechten / vnderstellen müssen; wie in tomo 5. Theatri Europaei fol. 121. a. stehet.


Haldensleben /

In den Tafeln Halsleben genant / ist eine Statt / nahend Arxleben / vnnd nicht sonders weit von Helmstatt / an der Ora / oder Ohre / im Ertzstifft Magdeburg / gelegen. Johannes Pomarius, in der Magdeburgischen; Johan. Pideritius in der Lippischen; Buntingus, in der Braunschweigischen Chronick / vnnd Werdenhagen part. 3. c. 7. p. 233. Von den Hansehe-Stätten / beschreiben dieser Statt Belagerung im Jahr 1181. weitläuffig; kommen aber nicht miteinander über ein: Daher kein Wunder / daß es auch zu vnsern Zeiten geschihet. Es hat dieselbe vor Jahren eigne Graven gehabt; ist aber folgents an Hertzog Heinrich den Löwen zu Sachsen kommen / zu welches Zeiten / wegen der beeden Wasser Ora / vnd Bivera / auch deß sümpfigen Orths / vnd ihren Mauren / sie für eine gar feste Statt ist gehalten / vnd im Jahr 1166. oder 1168. vergeblich belagert worden. Die Burger / weil sie die gute Gelegenheit deß Orts / vnnd daß sie auch einen dreyfachen Wall hätten / betrachtet; haben / in Ansehung / daß die Ora auff der einen Seiten der Statt herflosse / auch dieselbe / auff der andern Seiten / mit Laitung deß andern obgedachten Flüßleins Biver / oder Biber / noch fester machen wollen: Aber nicht erwogen / daß ihnen solches zu ihrem Schaden geraichen möchte. Dann der Ertzbischoff Wichmann von Magdenburg / der die

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_123.jpg&oldid=- (Version vom 12.1.2023)