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zu Erhaltung ihrer deß Orths wol erlangten Gerechtigkeit / thun müssen; welches aber Schweden so wenig angehet / als sie bey dem Zoll zur Glückstatt / oder dem Commercio daselbst gantz nicht interessirt, derhalben sie auch sich nicht darumb zu bekümmern. Ihr Königliche Mayestät gebrauchen sich zwar deß Zolls / jure retorsionis annoch / doch bloß der Vrsachen / damit die Hamburger ihre / wider Recht / vnnd der Käyserlichen Cammergerichts Vrtheil / bißhero gehobene vnrechtmässige Zölle / abschaffen / vnd also dem Commercio selbst zu gute / etc. Es ist aber Anno 1645. alles verglichen / vnnd der Zoll allhie / wie er Anno 1603. gewesen / wider angeordnet worden; in welchem 45 Jahr / vnnd zwar im Mertzen / allda grosser Schade durchs Wasser geschehen ist. Wie sich vmb die vorgedachte Zeit / in dem nächsten Schwedischen Dänischen Krieg / die Glückstätter / mit stätigen Außfälen / wider die Schwedischen / vielfaltig geübet; davon mögen die Relationes gelesen werden. Vnd hat hierauff Anno 46. der König den Glückstättern ihre bißhero gehabte privilegia nicht allein ernewert / sondern vermehret / vnd newe darzue geben; benebenst sie von allen Beschwerden vnnd Auflagen / auch Licenten / vnnd Zöllen in Norwegen vnnd Dännemarck / auff zehen Jahr lang / befreyet; wie in tomo 5. Theatr. Europ. fol. 1063. b. sequent. stehet. Vmb die Helffte deß Decembris, ist der vor diesem / in der Vestung Bremer-Vörden / Befehl-tragende Obrister Leutenant Eckard / zum Commendanten in GlückStatt verordnet worden / deß Jahrs 1648.


Gnoien /

Ein Stättlein / vnnd Ambt / im Hertzogthumb Mecklenburg / zwischen Sulte vnnd Dargun / nahend den Pommerischen Gräntzen / vnd an einem in den LandCarten vnbenamsten Wasser gelegen. Iohannes Isac. Pontanus sagt / lib. 7. rer. Danic p. 417. daß Fürst Heinrich von Mecklenburg das Ländlein Gnoyen / Anno dreyzehenhundert vnd siebenzehen dem Sigefrido Plonio versetzt habe.


Goßlar.

Von dieser wolbekandten Sächsischen Reichsstatt meldet die Braunschweigische Chronick / also: Käyser Heinrich der Finckeler hat fundirt Goßlar / welches von dem Wasser / daß da durchfleust / vnd die Gose genennt wird / den Namen hat. Der Rammelsberg aber bey Goßlar / ist hernach bey seines Sohns Käysers Otten Zeiten / erfunden / durch einen Jäger / der den Zunamen Ram gehabt / der am selbigen Orth Ertz funden / vnnd von demselbigen Jäger soll der Berg den Nahmen haben. Aber hernach am 94. Blat / berichtet eben diese Chronick also: An. 972. ist das Bergwerck zu Goßlar auffkommen / welches also zugangen: Es ist ein vornehmer Mann gewesen / Adelichs Gechlechts / deß Nahmen vnbewust / welcher zur Zeit Luste halben / vnd vielleicht im Hetzen vnnd Jagen / geritten / vnd vngefehr abgestiegen / seinen Klepper / welcher Rammel geheissen / an einen Baum gebunden / also etwas ferne in dem Walde davon gangen; da er aber wider herzu kommen / vnd weiter reiten wollen / hat er gesehen / daß das Roß vnter deß sehr gescharret / vnnd einen Bleygang entblösset / worauß offenbar worden / daß dieselbige Gegend metallreich were. Käyser

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_101.jpg&oldid=- (Version vom 18.12.2022)